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BAG: am 15. Januar startet Förderprogramm Aus- und Weiterbildung

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Das neu aufgelegte Programm zur Aus- und Weiterbildung von Kraftfahrern geht heute an den Start. Seit dem 8. Januar dagegen kann man Förderanträge für das De-minimis-Programm im Rahmen der Maut-Harmonisierung einreichen.


Bei der Ausbildung von Berufskraftfahrern erkennt das Bundesamt für Güterverkehr 50.000 Euro pauschal als förderfähige Kosten je eingestellten Azubi an. Darauf gibt es dann entsprechende Zuschüsse, die je nach Unternehmensgröße zwischen 50 und 70 Prozent liegen. Maximal gibt es 35.000 Euro für kleine Unternehmen. Die Antragsfrist beim Ausbildungsprogramm beginnt am 15. Januar und endet am 31. Oktober 2018.

Weiterbildung

Im Rahmen des Förderprogramms „Weiterbildung” werden ausschließlich allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen in Form von Lehrgängen, Seminaren und Schulungen gefördert.

Förderfähig sind Kosten von 1.500 Euro pro Lkw über 7,5 Tonnen. Beim Weiterbildungsprogramm beginnt die Antragsfrist am 15. Januar und endet am 30. November 2018.

Förderanträge im Rahmen der Maut-Harmonisierung

Transportunternehmen mit mautpflichtigen Fahrzeugen können auch seit dem 8. Januar ihre Förderanträge für das De-minimis-Programm im Rahmen der Maut-Harmonisierung einreichen, teilte das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) mit. Die Antragsfrist endet am 1. Oktober.

Der Fördersatz je mautpflichtigen Lkw beträgt 2.000 Euro, der maximale Förderbetrag liegt bei 33.000 Euro.

Die Unterlagen stehen auf dem Antragsportal zur Verfügung.

Quellen: BAG, eurotransport.de

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