Das Arbeitsgericht in Hasselt, Belgien, hat sieben bulgarischen Fahrern bei der Transportgesellschaft RMT eine belgische Entlohnung für ihre Arbeit zugesprochen. Die Firma ist jetzt verpflichtet, den Bulgaren den Betrag von 236.000 Euro mit Zinsen und Kosten des Gerichtsverfahren zurückzuzahlen. Es ist ein wichtiger Präzedenzfall im Kampf gegen “Sozialdumping” und “Briefkastenfirmen” – teilt der belgische Transport- und Logistikverband mit.
Der Fall begann im Juni 2015, als der belgische Transportverband (BFT) von sieben bulgarischen Fahrern ermächtigt wurde, eine Beschwerde gegen RMT einzureichen. Das endgültige Urteil ist am 11. Oktober gefallen.
Die Trucker waren bei einer Tochtergesellschaft einer in Bulgarien unter dem Namen Rematry registrierten belgischen Firma beschäftigt. Obwohl sie Transportaufträge in Belgien ausgeführt haben, erhielten sie eine Vergütung von 414 Lewa (etwa 211 Euro pro Monat). Das Arbeitsgericht stellte fest, dass die bulgarische Filiale des Unternehmens nur gegründet wurde, um für die in einem anderen Land geleistete Arbeit niedrigere Löhne und Vergütungen an Arbeitnehmer zu zahlen, also ein klassisches Beispiel für eine sogenannte “Briefkastenfirmen”, mit denen westliche Unternehmen ihre Mitarbeiterkosten versuchen zu senken.
In diesem Fall unterzeichneten die Fahrer Verträge mit dem bulgarischen Unternehmen Rematry, erhielten aber Bestellungen direkt von RMT mit Sitz in Belgien. Nach dreieinhalb Jahren des Rechtsstreites stellte das belgische Arbeitsgericht fest, dass der tatsächliche Arbeitgeber RMT war. Folglich waren die Beschäftigungsbedingungen vom belgischen Arbeitsrecht abgedeckt.
Die sieben Fahrer erhielten insgesamt 236.000 Euro. Für einen von ihnen haben wir 111.000 Euro verlangt, für weitere 97.000 Euro. Die fünf anderen waren nicht so lange bei RMT beschäftigt, und für sie ist der Anspruch viel geringer ausgefallen. Da RMT diese Forderungen nicht bestritten hat, wurden die beantragten Beträge automatisch um Zinsen und Prozesskosten erhöht , kommentiert Frank Moreels, Leiter des Belgischen Transportverbandes.
Dies ist nur die Spitze des Eisbergs
Der Fall der Bulgaren dauerte unter anderem über drei Jahre, weil der belgische Arbeitgeber Verzögerungstaktiken versuchte. Darüber hinaus war eine Kontrollbehörde in das Verfahren involviert, die genau untersuchen musste, wer die Anweisungen an die Fahrer gab, wie sie bezahlt wurden und wo sie 45 stündige Ruhezeit verbrachten. Alle Ergebnisse dieser Befragung waren zugunsten der Fahrer.
Aus dem Wortlaut des Urteils vom 26. Juli letzten Jahres ging hervor, dass der Arbeitgeber auf der ganzen Linie Unrecht hatte. Dieses Urteil ist daher für den BFT nicht überraschend.
Ich möchte der Kontrollbehörde für ihre gründliche Arbeit danken, die zu diesem Urteil geführt hat. Wir sind überzeugt, dass dies der erste Dominostein ist, der gefallen ist und dass noch viele folgen werden. Dies ist ein entscheidender Schritt im Kampf gegen Sozialdumping, fügte Moreels hinzu.
Die belgische Gewerkschaft gibt zu, dass dies der beste Weg ist, Sozialdumping und unfaires Verhalten von Unternehmen gegenüber osteuropäischen Autofahrern zu bekämpfen.
Die bulgarische Fahrer haben das bekommen, worauf sie Anspruch hatten. Dies ist natürlich auch im Interesse der belgischen Fahrer, da solche Gerichtsurteile dem unlauteren Wettbewerb keinen Raum lassen. Der Grundsatz “gleicher Lohn für gleiche Arbeit” wurde hier vom Gericht bestätigt “, betont BFT.
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