Der Bundestag hat am 26. März 2026 mehrere verkehrsrelevante Gesetzesänderungen beschlossen. Neben neuen Regeln für Kraftstoffpreise wurde auch der digitale Führerschein auf den Weg gebracht.
Künftig soll die Fahrerlaubnis zusätzlich auf dem Smartphone bei Kontrollen vorgezeigt werden können. Zudem werden Parkraumkontrollen teilweise digitalisiert und der sogenannte Punktehandel mit strengeren Strafen belegt.
Für die Transportbranche steht jedoch ein anderer Punkt im Fokus: das Maßnahmenpaket gegen stark schwankende Kraftstoffpreise. Kernpunkt ist eine neue Regel: Tankstellen dürfen Preise künftig nur noch einmal täglich erhöhen und zwar um 12 Uhr. Preissenkungen bleiben jederzeit möglich. Die Regel gilt für alle Otto- und Dieselkraftstoffe und orientiert sich am österreichischen Modell.
Weniger Schwankungen im Tagesverlauf
Hintergrund sind stark volatile Preise. Nach Angaben des Bundeskartellamts ändern Tankstellen ihre Preise bislang teils mehrfach täglich.
Mit der neuen Vorgabe soll dieses kurzfristige Auf und Ab begrenzt und die Vergleichbarkeit verbessert werden. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
Kartellamt erhält mehr Befugnisse
Parallel wird das Wettbewerbsrecht verschärft. Künftig müssen Mineralölunternehmen bei auffälligen Preisanstiegen nachweisen, dass diese sachlich begründet sind.
CDU-Abgeordneter Andreas Lenz erklärte:
„Wir wollen, dass das Kartellamt ganz genau hinschaut.“
Begrenzte direkte Wirkung für Speditionen
Für den Straßengüterverkehr dürfte die unmittelbare Wirkung der Regel begrenzt sein. Viele größere Flotten beziehen Kraftstoff über eigene Tankanlagen, Tankkarten oder direkt zu Großhandelskonditionen.
Auch aus der Branche kommt entsprechende Kritik. Frank Huster, Hauptgeschäftsführer des DSLV Bundesverband Spedition und Logistik, erklärte, dass die im Maßnahmenpaket vorgesehene Begrenzung der Preisanpassungen „vom Logistiksektor kaum profitieren“ werde. Die Beschaffung erfolge überwiegend über längerfristige Großabnehmerverträge und Termingeschäfte – nicht über klassische Tankstellen.
Wirksamere Entlastungen sieht der Verband an anderer Stelle. Huster verweist auf eine mögliche Absenkung der Energiesteuer sowie auf die Abschaffung der CO2-Abgabe auf Diesel, zumal der Straßengüterverkehr über die LKW-Maut bereits einen CO2-Preis entrichte.
Wirkung bleibt umstritten
Grundsätzlich bewertet der DSLV die Stärkung der kartellrechtlichen Eingriffsmöglichkeiten als nachvollziehbar, warnt jedoch vor zu weitgehenden Eingriffen. Die geplanten Änderungen könnten dazu führen, dass auch rechtmäßiges Preisverhalten sanktioniert wird.
Ob die beschlossene Regel insgesamt zu niedrigeren Preisen führt, bleibt daher offen. Fachleute erwarten vor allem mehr Transparenz, nicht zwingend sinkende Kosten.








