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Nutzung von CB-Funkgeräten während der Fahrt: rechtswidrig oder auch nicht? Wir kennen die Stellungnahme einiger Bundesländer.

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Aktualisiert am 09.07.2020, 13:30 Uhr

Das umstrittene Verbot der Nutzung von Geräten ohne Freisprechanlage (einschließlich CB-Funkgeräte) während der Fahrt trat in Kraft am 1. Juli. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur forderte die Bundesländer auf, die Übergangsfrist zu verlängern. Wir kennen die ersten Reaktionen der einzelnen Länder.

Kurz vor Ablauf der Übergangsfrist hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Bundesländer  aufgefordert, diese bis zum 31. Januar 2021 zu verlängern. In einem Schreiben an die Trans.INFO-Redaktion betonte das Ministerium, dass die Entscheidung diesbezüglich in der Verantwortung der einzelnen Länder liegt.

Überdies haben wir auch den Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. um eine Stellungnahme gebeten.

“In der Regel handeln die Bundesländer entsprechend, wenn sie von einem Bundesministerium darum gebeten werden, so dass wir davon ausgehen, dass es bis Ende Januar keine Kontrollen geben wird”, so Leiter Öffentlichkeitsarbeit und Wirtschaftsbeobachtung Martin Bulheller

Wir haben uns also mit der Frage, ob das Verbot der Nutzung von CB-Geräten befolgt werden wird, an die zuständigen Ministerien für Verkehr, an die Polizei und Handelskammern in allen Bundesländern gewandt. Folgende Länder haben uns bisher bestätigt, dass sie keine Schwerpunktkontrollen diesbezüglich durchführen werden:

– Baden Württemberg bis zum 30. Juni 2021

– Bayern bis zum 31. Januar 2021

– Brandenburg

– Bremen – bis zum 30. Juni 2021

– Niedersachsen – aktuell prüfen das niedersächsische Verkehrs- und Innenministerium wie eine Regelung in Zukunft in Niedersachsen ausgestaltet sein wird. Eine abschließende Entscheidung wird hier in Kürze fallen.

– Hessen bis zum 1. Januar 2021

– Saarland – Ausnahmeregelung gilt für Großraum- und Schwertransporte

– Sachsen – bis zum 31. Januar 2021

– Sachsen-Anhalt – bis zum 30. Juni 2021, aber die Landesregierung behält sich das Recht vor, die Ausnahme auch vor dem Ablauf dieser Frist zurückziehen zu dürfen.

– Nordrhein-Westfalen

– Rheinland-Pfalz

– Schleswig-Holstein bis zum 30. Juni 2021

– Thüringen

Was wird danach kommen?

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erklärte, dass die Übergangsfrist unter anderem wegen der Coronavirus-Pandemie verlängert wurde. Diese erschwerte nämlich die Entwicklung bzw. Herstellung entsprechender CB-Funkgeräte, damit legale Nutzung möglich wäre. Viele Bundesländer haben zwar beschlossen, keine Kontrollen diesbezüglich durchzuführen. Man soll jedoch erwarten, dass dieses Verbot letztendlich befolgt werden muss.

Was werden dann Lkw-Fahrer in Deutschland tun? Es gibt bereits einzelne Lösungen auf dem Markt, die aber noch schwer zugänglich sind. Um die Anforderungen für den Freisprechbetrieb zu erfüllen, wurde z. B. das CB-Funkgerät President Johnson II mit einer Vox-Funktion (d. h. dem sprachgesteuertem Senden) ausgerüstet. Höchstwahrscheinlich werden zum späteren Zeitpunkt mehrere Alternativen auf den Markt kommen.

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