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Dänemark: Überarbeitete Verordnung für die Nutzung von Taschenwaggons

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Ab dem 20. April 2021 gelten zusätzliche Vorgaben für Transporte von Trailern im Kombinierten Verkehr über die Große-Belt-Brücke. Die bereits geltende Verordnung wurde überarbeitet.

Es werden keine neuen Befestigungen von Sattelaufliegern gefordert. Jedoch muss man eine erweiterte Dokumentation vorlegen, die die Einhaltung der aktuell geltenden Bestimmungen nachweisen. Die überarbeitete Verordnung finden Sie auf der Seite der dänischen Verkehrsbehörde Trafikstyrelsen – aktuelle Verordnung.

Was hat sich geändert und was muss man beachten?

– Befestigungen müssen einer vertikale Verriegelungskraft von mindestens 85 kN standhalten.

– Ein Gutachten eines unabhängigen Experten, dass beweist, dass der Sattelanhänger sicher ist und das die Befestigungen der minimalen vertikalen Verriegelungskraft, die gleich oder größer ist als 85 kN, standhalten.

– Sattelanhänger müssen ein Bruttogewicht von mindestens 14 Tonnen haben.

Zu beachten ist auch, dass Trafikstyrelsen diese Vorgaben noch ändern kann. Laut der aktuellen Verordnung nach, stünden noch Untersuchungsergebnisse aus, die wegen des Vorfalls d. J. vorgenommen wurden.

Foto: Pixabay

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