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Der Ausnahmezustand und die Polizeistunde in Spanien. In mehreren Regionen sind Bescheinigungen Pflicht

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Im Zusammenhang mit der zweiten Welle der Coronavirus-Pandemie führte die spanische Regierung gestern den Ausnahmezustand ein. Nach der Möglichkeit, welche die Verfassung einräumt, wird er 15 Tage lang dauern. Er soll aber sogar bis Mai kommenden Jahres fortdauern. Wie die Staatsgewalt ansagt, werden die neuen Restriktionen milder sein als die während der ersten Pandemie-Welle eingeführten Einschränkungen.

Nach Ablauf von 15 Tagen wird sich die Regierung an das Abgeordnetenhaus wenden, den Ausnahmezustand um weitere sechs Monate bis zum 9. Mai zu verlängern.

“Die Situation, welche wir erfahren, ist extrem”, erklärte gestern Pedro Sánchez, der Ministerpräsident Spaniens.

Die Restriktionen, wie die spanische Tageszeitung “El Economista” betont, werden länger dauern als im Falle der ersten Pandemie-Welle, aber sie werden milder sein. Im Lande gilt aber schon die Polizeistunde von 23.00 bis 6.00 Uhr morgens (mit Ausnahme der Kanarischen Inseln, wo es die wenigsten Coronavirus-Infektionen gibt). Wie es dem Transportportal nexotrans.es zu entnehmen ist, ist der Straßentransport von Waren, als die Schlüsselbranche in der Zeit der Pandemie, von der Einhaltung der Polizeistunde-Regelungen befreit.

Das neue Dekret, mit welchem der Ausnahmezustand eingeführt wurde, machte den Vollzug der Sondermaßnahmen von Regierungen der autonomen Gemeinschaften (17 Gebietskörperschaften des Landes) abhängig. Diese können gesellschaftliche Treffen, welche sechs Personen übersteigen, einschränken, es sei denn, die Teilnehmer wohnen zusammen. Die autonomen Gemeinschaften können auch Grundsätze betreffend die Polizeistunde modifizieren und diese um 22.00 oder 24.00 Uhr starten und um 5.00 oder 7.00 Uhr morgens beenden. Zusätzlich sind die regionalen Regierungen berechtigt, während des Ausnahmezustands die Ein- und Ausreise aus ihren jeweiligen ganzen oder Teilgebieten mit begründeten Ausnahmen für Bürger, die aus Gründen betreffend die Gesundheit, die Bildung, den Beruf oder die Familien reisen müssen, zu sperren.

Bescheinigung für den Fahrer

Manche von autonomen Gemeinschaften führten die Pflicht ein, dass Fahrer Bescheinigungen mitzuführen haben, schreibt die International Road Transport Union (IRU). Diese gilt für Regionen La Rioja, Navarra und Aragon. In den Gemeinschaften Navarra und Aragon ist die Bescheinigung (Dokument in der Anlage) in den Fällen erforderlich, wenn der Fahrer das Fahrzeug verlassen oder zu ihm zurückkehren muss, erklärt die IRU. Im Falle des Transits, der Beladung oder Abladung auf Gebieten dieser Gemeinschaften ist das Dokument nicht erforderlich. In La Rioja hingegen muss der Fahrer die Bescheinigung ungeachtet der Lage (für Transit und Transport mit der Beladung oder Abladung in der Region ist sie ebenfalls Pflicht) mitführen.

Alle Dokumente finden Sie auf nachfolgenden Internetseiten:

Foto: Wikimedia/Jorge Franganillo CC SA 2.0

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