Das BALM hat bereits eine Liste der Feiertage im Jahr 2024 vorgelegt, an denen Fahrverbote gelten werden. Zur Erinnerung: In Deutschland gilt für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen ganzjährig ein Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen von 0:00 bis 22:00 Uhr.
Nach dem diesjährigen Kalender gilt das Fahrverbot für die oben genannten Fahrzeuge an folgenden Tagen:
Datum | Feiertag | Wo gilt das Fahrverbot? |
---|---|---|
01. Januar 2024 | Neujahr | bundesweit |
29. März 2024 | Karfreitag | bundesweit |
01. April 2024 | Ostermontag | bundesweit |
01. Mai 2024 | Tag der Arbeit | bundesweit |
09. Mai 2024 | Christi Himmelfahrt | bundesweit |
20. Mai 2024 | Pfingstmontag | bundesweit |
30. Mai 2024 | Fronleichnam |
Nur in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland. Hier finden Sie die Ausnahmeregelung bei “Transitfahrten” durch NRW im Ländergrenzbereich Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen. |
03. Oktober 2024 | Tag der Einheit | bundesweit |
31. Oktober 2024 | Reformationstag | Nur in den Bundesländern Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Einige Ausnahmeregelungen bei Fahrten von und nach Berlin finden Sie vom Land Berlin, vom Land Brandenburg sowie einen Erlass des Landes Niedersachsen. |
01. November 2024 | Allerheiligen | Nur in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland. Hier finden Sie die Ausnahmeregelungen bei “Transitfahrten” durch NRW im Ländergrenzbereich: Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen Hessen / Nordrhein-Westfalen |
25. Dezember 2024 | 1. Weihnachtstag | bundesweit |
26. Dezember 2024 | 2. Weihnachtstag | bundesweit |
Geldstrafen für Verstöße gegen das Verbot
Nach dem so genannten Bußgeldkatalog 2024 werden in Deutschland Verstöße gegen Verkehrsverbote wie folgt geahndet:
Verstoß | Geldstrafe |
Unerlaubtes Fahren an einem Sonntag oder Feiertag (Strafe für den Fahrer) | 120 Euro |
Wenn der Fahrzeughalter das unerlaubte Fahren an einem Sonn- oder Feiertag angeordnet oder erlaubt hat (Strafe für den Fahrzeughalter/Fahrzeugführer) | 570 Euro |
Verstoß gegen das Samstagsfahrverbot | 25 Euro |
Samstagsfahrverbot: wenn der Fahrer das Fahrzeug in den Stunden des Fahrverbots mehr als 15 Minuten gefahren hat | 60 Euro |
Samstagsfahrverbot für den Fahrzeughalter/Transporteur, wenn der Fahrer den LKW während der Fahrverbotszeiten mehr als 15 Minuten gefahren hat | 150 Euro |
Die Einschränkungen gelten nicht für alle
Bestimmte Lastkraftwagen sind von den gesetzlichen Sonn- und Feiertagsverboten in Deutschland ausgenommen. Dies sind die Fahrzeuge, die folgende Transporte umsetzen:
- kombinierter Güterverkehr (Straße-Schiene) vom Absender zum nächstgelegenen Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen Entladebahnhof zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 Kilometern;
- kombinierter Güterverkehr (Hafen und Straße) zwischen dem Be- und Entladeort und einem Hafen im Umkreis von 150 Kilometern (Ankunft und Abfahrt);
- die Beförderung folgender Güter und damit zusammenhängende Leerfahrten: frische Milch und frische Milcherzeugnisse, frisches Fleisch und frische Fleischerzeugnisse, frischer Fisch, frischer Fisch und frische Fischerzeugnisse, frisches Obst und Gemüse.
Weitere LKW-Fahrverbote in Europa:
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