Nach einer Abstimmung im Verkehrs- und Umweltausschuss haben Norbert Lins (EVP, DE) und Antonio Decaro (S&D, IT) dafür gestimmt, Gespräche mit dem Rat über eine einheitliche EU-Methode zur Berechnung der Treibhausgasemissionen aus Verkehrsdienstleistungen aufzunehmen.
Die Abgeordneten bestehen darauf, dass die Emissionsberichterstattung klar offengelegt und mittels eines Weblinks oder QR-Codes belegt werden.
Hintergrund: Die Transportunternhmen wählen derzeit unterschiedliche Methoden zur Zählung der Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen), daher gibt es eine erhebliche Diskrepanz bei den Ergebnissen. Dies kann die Verbraucher bei der Auswahl von Verkehrsdienstleistungen auf der Grundlage ihrer Umweltleistung in die Irre führen und die Voraussetzungen für Greenwashing schaffen, was die Abgeordneten verhindern wollen.
In den Entwürfen werden einheitliche Messgrößen für Treibhausgasemissionen (THG) vorgeschlagen: CO2-Emissionen pro Tonnenkilometer für den Güterverkehr und CO2-Emissionen pro Personenkilometer für den Personenverkehr.
Die Internationale Straßentransport-Union (IRU) begrüßt die Entscheidung des CountEmissions EU-Berichts durch das Plenum des Europäischen Parlaments.
Das Parlament hat verstanden, dass bestimmte Aspekte des Vorschlags geklärt werden müssen, indem zum Beispiel konkrete Fristen für die Einrichtung der beiden EU-Datenbanken festgelegt werden, die erforderlich sind, um die Bedingung für die Nutzung von Sekundärdaten zu erfüllen“, sagte Raluca Marian EU-Direktorin der IRU.
Die CountEmissions EU-Initiative, die Teil des im Juli 2023 eingeführten „Greening Freight Package“ der Europäischen Kommission ist, zielt darauf ab, einen einheitlichen Ansatz für die Messung und Offenlegung von THG-Emissionen im EU-Personen- und Güterverkehr zu schaffen.
Die Verordnung enthält Bestimmungen zur Erleichterung der Berichterstattungspflichten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die es ihnen ermöglichen, sekundäre Daten für die Berichterstattung zu verwenden und sie von den Überprüfungsanforderungen zu befreien, was ihren Verwaltungsaufwand erheblich verringert. Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen, werden jährlich überprüft, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.
Das Parlament folgte dem Rat und bestätigte die ISO-Norm 14083 als Referenzmethode. Die IRU befürwortet einen Ansatz, der den gesamten Zyklus berücksichtigt, da er umfassender ist als die „Well-to-Wheel“-Methode. Im Rahmen des EU-Regelwerks CountEmissions und angesichts seiner Komplexität sollte er jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt in Betracht gezogen werden und auch nur dann, wenn dies parallel zur ISO-Norm geschieht“, fügte Raluca Marian hinzu.
Die Verabschiedung des EU-Berichts CountEmissions durch das Europäische Parlament beinhaltet auch Bestimmungen zur Einrichtung von zwei EU-Datenbanken, um die Nutzung von Sekundärdaten zu erleichtern.