EP-Verkehrsausschuss billigt Mobilitätspaket

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Der EP-Verkehrsausschuss hat am Montag die vom EU-Rat und den EU-Abgeordneten befürwortete Version des Mobilitätspakets gebilligt. Die Abstimmung des Plenums über die geplante Reform könnte  zwischen dem 7. und 10. Juli stattfinden.

Am Montag ( 8.06) hat der EP-Verkehrsausschuss die vom EU-Rat und den EU-Ministern befürwortete Version des Mobilitätspakets gebilligt und somit grünes Licht für die Reform des Straßengüterverkehrs gegeben. Acht EU-Ländern haben Änderungsanträge eingereicht, die final jedoch nicht berücksichtigt wurden. Die Richtlinie zur Entsendung von LKW-Fahrern wurde mit 30 zu 19 Stimmen gebilligt, die Verordnung zu Lenk- und Ruhezeiten mit 33 zu 15 Stimmen  und die Verordnung zu Marktzugang und Kabotage mit 33 zu 16 Stimmen. Das Plenum des Europäischen Parlaments soll in der ersten Julihälfte über die neuen Vorschriften entscheiden.

Das Mobilitätspaket bedeutet eine umfassende Reform des Straßenverkehrssektors der EU. Hinsichtlich der Beförderungen, die von Unternehmen in einem nationalen Markt außerhalb des Landes ihrer Niederlassung durchgeführt werden (sogenannte Kabotage), wird an der derzeit geltenden Regelung festgehalten, die höchstens drei solcher Beförderungen innerhalb von sieben Tagen erlaubt. Bevor weitere Kabotagen in demselben Land mit demselben Fahrzeug durchgeführt werden können, muss ein Karenzzeitraum („Cooling-off“-Phase) von vier Tagen eingehalten werden.

Die Vorschriften über die Rückkehr der LKW führen eine Rückkehrpflicht von LKW ins Land der Registrierung alle acht Wochen ein.

Um die Wettbewerbsbedingungen für Verkehrsunternehmen, die unterschiedliche Fahrzeuge einsetzen,  auszugleichen, werden die Vorschriften für den Zugang zum europäischen Güterkraftverkehrsmarkt sowie die Vorschriften für Lenk- und Ruhezeiten sowie Vorschriften über Fahrtenschreiber auf Kleintransporter ausgeweitet, die im internationalen Verkehr eingesetzt werden (leichte Nutzfahrzeuge über 2,5 Tonnen).

Gegner des Mobilitätspakets warnen vor einer harten Umsetzung des Mobilitätspakets, infolge der Regelverletzungen massiv ansteigen könnten und massive wirtschaftliche und juristische Schäden für den europäischen Binnenmarkt entstehen könnten.

Das Plenum soll noch während der Juli-Sitzung über die Reform abstimmen. Die neuen Vorschriften gelten als angenommen, wenn keine Änderungsanträge mit absoluter Mehrheit (d. h. mindestens 353 Stimmen) angenommen werden.

Die Vorschriften über die Entsendung sind 18 Monate nach Inkrafttreten des Rechtsakts geltend. Die Vorschriften über die Lenk-und Ruhezeiten sind 20 Tage nach Veröffentlichung des Gesetzes geltend. Die Vorschriften über die Rückkehrpflicht von LKW und den Marktzugang sind 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes geltend.

Foto: Pixabay/hpgruesen/public domain

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