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EU plant Schwarze Liste für Verkehrsunternehmen, die Schmuggel und Handel von Menschen erleichtern

EU will Verkehrsunternehmen, die die Schleusung von Migranten erleichtern,  auf eine Schwarze Liste setzen.

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Um sicherzustellen, dass die EU über die geeigneten Instrumente verfügt, um gegen die Instrumentalisierung von Menschen für politische Zwecke vorzugehen, schlägt die Kommission neue Rechtsinstrumente vor, damit die EU unabhängig von der Beförderungsart (Straßen-, Luft-, Binnenschiffs- und Seeverkehr) gezielte Maßnahmen gegen Verkehrsunternehmen ergreifen kann, die sich am Schmuggel und Handel von Menschen in die Europäische Union beteiligen bzw. derartige Aktivitäten begünstigen. Diese könnten beispielsweise die Einschränkung des Betriebs auf dem Unionsmarkt, die Aussetzung von Betriebsgenehmigungen oder Lizenzen, die Aussetzung des Rechts auf Betankung oder Wartungsarbeiten und ein Flugverbot im EU-Luftraum sowie ein Verbot technisch bedingter Stopps in den Häfen bzw. das Anlaufen von Häfen der EU umfassen.

Es wird nicht gelingen, die EU zu destabilisieren, indem Menschen instrumentalisiert werden. Die EU steht geeint und trifft verschiedene Maßnahmen, um eine Lösung für die Lage an den Außengrenzen der EU zu Belarus herbeizuführen. Wie vor zwei Wochen angekündigt, legen wir heute einen neuen Vorschlag vor, um Verkehrsunternehmen, die am Menschenhandel und Menschenschmuggel in die EU beteiligt sind, auf eine schwarze Liste zu setzen. Dass Menschen für politische Zwecke ausgebeutet werden, werden wir niemals hinnehmen, sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.

Die Geltungsdauer der Maßnahmen würde ein Jahr nicht überschreiten.  Eine entsprechende Liste der betroffenen Unternehmen könnte bereits nächste Woche veröffentlicht werden. Der Vorschlag wird derzeit von den Mitgliedstaaten und dem Europaparlament konsultiert.

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