Übersicht der Länder, die der Europäischen Kommission die Einführung vorübergehender Grenzkontrollen im Schengenraum meldeten:
Land | Zeitraum | Geltungsbereich/Grund |
Schweden | 12.11.2023 – 11.05.2024 | alle Binnengrenzen; Bedrohung durch islamistischen Terrorismus, jüngste Bedrohungen durch terroristische Organisationen |
Norwegen | 12.11.2023 – 11.05.2024 | Häfen mit Fährverbindungen zum Schengen-Raum; Bedrohung kritischer Land- und Seeverkehrsinfrastrukturen, Bedrohung ausländischer Geheimdienste in Norwegen |
Frankreich | 01.11.2023 – 30.04.2024 | Binnengrenzen; neue terroristische Bedrohungen und die Lage an den Außengrenzen |
Dänemark | 12.11.2023-11.05.2024 | Alle Binnengrenzen (Land-, See- und Luftgrenzen), mit besonderem Schwerpunkt auf der dänisch-deutschen Landgrenze und den dänischen Häfen mit Fährverbindungen nach Deutschland; ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung und der inneren Sicherheit durch Terroristen und organisierte Kriminalität, Bedrohung durch Spionage ausländischer Geheimdienste, Unsicherheit in Europa aufgrund des russischen Angriffs auf die Ukraine, Zunahme der illegalen Migration |
Deutschland | 12.11.2023 – 11.05.2024 | Landesgrenze zu Österreich; Zunahme der illegalen Migration, Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, Verschärfung der Sicherheitslage durch terroristische Gruppen im Nahen Osten, Überlastung des Asylsystems, Zunahme der Schleuserkriminalität |
Österreich | 12.11.2023-11.05.2024 | Landesgrenzen zu Ungarn und Slowenien; Druck auf das Asyl-Aufnahmesystem, hoher Migrationsdruck an der EU-Außengrenze zur Türkei und zu den westlichen Balkanstaaten, Bedrohung durch Waffenhandel und kriminelle Netzwerke im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine, Schlepperkriminalität |
Österreich | 16.11.2023-06.12.2023 | An den Binnengrenzen zur Tschechischen Republik |
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Zusammenarbeit: Agnieszka Kulikowska – Wielgus