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Feiertagsfahrverbote für Lkw im Februar und März

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In Ungarn, Slowenien und Liechtenstein werden in den kommenden Wochen Nationalfeiertage gefeiert. Prüfen Sie, zu welchen Terminen in diesen Ländern Lkw-Fahrverbote gelten werden.

  1. Februar

Liechtenstein (Maria Lichtmesse) von 0:00 bis 24 Uhr. Während des Verbots dürfen keine Lkw mit einem zGG von über 3,5 t sowie keine Fahrzeugkombinationen mit einem zGG von über 5 t im Land fahren.

  1. Februar

Slowenien – (Tag der slowenischen Kultur) von 8 bis 21 Uhr. In Slowenien gilt das Verbot für Lkw und Fahrzeugkombinationen mit einem zGG von mehr als 7,5 t.

  1. März

Ungarn – von 22 Uhr bis Mitternacht. In Ungarn gilt das Verbot für Lkw über 7,5 t. Es umfasst das gesamte Straßen- und Autobahnnetz.

  1. März

Ungarn – (Revolutionsgedenktag) von 0:00 bis 22 Uhr.

  1. März

Liechtenstein – (Heiliger Josef) von 0:00 bis 24 Uhr.

Zusätzliche Verkehrsverbote in Frankreich

Das französische Innenministerium hat in diesem Jahr per Erlass vom 22. Dezember 2020 zusätzliche Fahrverbote für Lkw über 7,5 t eingeführt. Sie sind für die Monate Februar, März, Juli und August vorgesehen.

Sie werden zwischen 7 und 18 Uhr auf den Straßen des Netzes „Auvergne-Rhône-Alpes” an folgenden Samstagen gelten: 6. Februar, 13. Februar, 20. Februar, 27. Februar und 6. März 2021.

Im Juli und August hingegen gilt die Beschränkung für das gesamte Straßennetz und wird von 7 bis 19 Uhr an folgenden Samstagen gelten: 24. Juli, 31. Juli, 7. August, 14. August und 21. August 2021.

Foto: Bartosz Wawryszuk

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