Seit dem 1. April wird der berauschende Wirkstoff THC nicht länger rechtlich als Betäubungsmittel eingestuft. Das Anfang Juli vom Bundesrat gebilligte Gesetz wurde am 16. August 2024 vom Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier unterzeichnet. Für den Straßenverkehr mussten daher neue Regelungen auf den Weg gebracht werden.
Cannabis am Steuer wird teuer
In Auftrag des Verkehrsministeriums hat eine unabhängige Expertengruppe aus den Bereichen Medizin, Recht und Verkehr sowie dem Bereich der Polizei, einen neuen THC-Grenzwert im Straßenverkehr ermittelt, der angenommen wurde.
Demnach wird für den berauschenden Cannabis-Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blut festgelegt. Für Fahranfänger und Mischkonsum gelten strengere Vorschriften.
Folgende Geldbußen und Sanktionen drohen bei Nichteinhaltung der Vorschriften:
- 500 Euro und einen Monat Fahrverbot bei 3,5 Nanogramm THC oder mehr im Blut,
- mindestens 1.000 Euro bei Mischkonsum,
- bis zu 3.500 Euro im Wiederholungsfall.
Bei Fahranfängern in der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für unter-21-Jährige gilt ein absolutes Cannabis-Verbot am Steuer. Bei Verstößen drohen in der Regel 250 Euro Buße.