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Gültigkeitsdauer der Führerscheine erneut verlängert

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Die Gültigkeitsdauer der Fahrerqualifizierungsnachweise und Führerscheine für LKW-Fahrer wurde in Deutschland erneut verlängert.

Bestimmte Dokumente, die zwischen dem 1. September 2020 und dem 30. September 2021 abgelaufen wären, gelten nun als um zehn Monate ab Auslaufdatum verlängert, meldet der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung. Bisher war die Ausnahmeregelung nur für Dokumente, die bis zum 30. Juni abgelaufen wären, geltend.

Betroffen sind:

  • Fristen für den Abschluss der Weiterbildung durch den Inhaber eines Befähigungsnachweises (Art. 2 Abs. 1 der VO (EU) 2021/267); damit auch die Gültigkeitsdauer der Schlüsselzahl 95 (Art. 2 Abs. 3)
  • Fahrerqualifizierungsnachweise (Art. 2 Abs. 5 der VO (EU) 2021/267)
  • Führerscheine (Art. 3 Abs. 1 der VO (EU) 2021/267).

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