Das Bundesverkehrsministerium hat die 9. Änderungsverordnung der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge veröffentlicht.
Damit wurden weitere Strecken für Lang-LKW freigegeben. In Rheinland-Pfalz betrifft dies die Autobahnen. Lang-LKW bestehen aus einem Zugfahrzeug und einem Anhänger. Seit dem 1. Januar 2017 können Lang-LKW im streckenbezogenen Dauerbetrieb auf Basis des bestehenden Positivnetzes fahren.
Die 9. Änderungsverordnung wurde am 01.10.2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht und sind am 2. Oktober in Kraft getreten.