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Lang-LKW in Rheinland-Pfalz zugelassen

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23.10.2019

Das Bundesverkehrsministerium hat die 9. Änderungsverordnung der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge veröffentlicht.

Damit wurden weitere Strecken für Lang-LKW freigegeben. In Rheinland-Pfalz betrifft dies die Autobahnen. Lang-LKW bestehen aus einem Zugfahrzeug und einem Anhänger. Seit dem 1. Januar 2017 können Lang-LKW im streckenbezogenen Dauerbetrieb auf Basis des bestehenden Positivnetzes fahren.

Die 9. Änderungsverordnung wurde am 01.10.2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht und sind am 2. Oktober in Kraft getreten.

Hintergrundinformationen:
Lang-LKW bestehen aus einem Zugfahrzeug und einem Anhänger. Seit dem 1. Januar 2017 können Lang-LKW im streckenbezogenen Dauerbetrieb auf Basis des bestehenden Positivnetzes fahren. Die Bundesländer prüfen dazu kontinuierlich Streckenwünsche interessierter Unternehmen auf Eignung und melden diese an den Bund. Das Streckennetz wird auf dieser Grundlage vom BMVI aktualisiert. Dies erfolgt im Rahmen einer Änderungsverordnung.

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