In der ersten von 101 Klagen, die dem TCRS seit 2019 zugestellt wurden, befand das Gericht, dass Transfrugal 15,4 Prozent zu viel für einen LKW von DAF gezahlt hatte. Der Hersteller, der zwischen 1997 und 2011 Preisabsprachen getroffen hatte, wurde daher zur Rückzahlung an das Unternehmen verurteilt. Gegen dieses Urteil kann der Hersteller Berufung eingelegt.
Das Urteil bestätigt, was der EuGH bereits festgestellt hat, dass nämlich Kartellabsprachen zwischen LKW-Herstellern den Transportunternehmen Mehrkosten beschert haben.
Die Verteidigung von DAF wies dagegen darauf hin, dass der Austausch von Preisinformationen mit anderen Herstellern die Bruttowerkstarife betreffe und dass die Transportunternehmen am Ende ganz unterschiedliche Beträge für ihre LKW zahlten. Daher, so die Verteidigung, hätten sie keinen Schaden erlitten, aber diese Argumentation wurde vom Gericht zurückgewiesen.
Die Gerichtsentscheidung kann für spätere Verfahren von Bedeutung sein.
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