Dies ist die letzte Chance, Ansprüche gegen das LKW-Herstellerkartell für Fahrzeuge geltend zu machen, die noch nicht in frühere Gerichtsverfahren einbezogen waren. Diese Gelegenheit wurde den Spediteuren durch das EuGH-Urteil vom 1. Februar dieses Jahres gegeben, in dem der Gerichtshof die Berufung von Scania zurückwies und dessen Beteiligung an dem von 1997 bis 2011 bestehenden Kartell bestätigte.
Unternehmen, die zwischen 1997 und 2016 LKW von den an den Preisabsprachen beteiligten Herstellern erworben haben (Kauf, Mietkauf oder Leasing), können noch Schadensersatz verlangen. Dies gilt nicht nur für Scania, sondern auch für die Hersteller Daimler/Mercedes, MAN, Volvo/Renault, DAF und Iveco.
Financialright claims bereitet eine Sammelklage gegen das LKW-Kartell vor und hat die Frist für die Anmeldung bis zum 15. Oktober dieses Jahres verlängert. Die Spediteure haben also nur noch wenige Tage Zeit, sich dem Kampf um Schadenersatz anzuschließen.
Die Anmeldung muss über die Website von Financialright claims erfolgen. Die Spediteure zahlen keine Kosten, wenn sie verlieren, aber wenn sie gewinnen, kassiert die Anwaltskanzlei 27 Prozent des erzielten Entschädigungsbetrags.
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