Die sendungsbezogenen Kosten der LKW-Maut in der Stückgutlogistik werden bereits ab dem 1. Dezember 2023 um durchschnittlich 81 Prozent steigen, prognostiziert der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) und legt eine entsprechende Studie vor, an der sich zwölf Stückgutnetzwerke mit 42 Depot-Standorten in sämtlichen Regionen Deutschlands beteiligt haben. Hierfür hat das vom DSLV beauftragte Beratungsunternehmen Forlogic die Daten von 2.160 Fahrzeugen und Tourenprofilen sowie 230.000 Sendungen ausgewertet.
Mit der letzten, noch nicht einmal zehn Monate zurückliegenden Anhebung der Mautsätze zum 1. Januar 2023 ergibt sich gemäß der DSLV-Studie ein kumulierter Anstieg der Mautkosten bei den Systemverkehren um durchschnittlich 93 Prozent. Dabei steigen die bei den Sammelgutspeditionen zum Jahresende anfallenden Mautkosten in Spitzen sogar um über 100 Prozent. Die große Varianz ist vor allem abhängig von den Depotstandorten, dem Anteil mautpflichtiger Strecken bei den Nahverkehrstouren und von den in den jeweiligen Netzwerken eingesetzten Fahrzeuggrößen.
Umstieg auf Zero Emission Vehicle im Fernverkehr ist irreal
Ein schneller Umstieg auf Zero Emission Vehicle im Fernverkehr ist laut DSLV-Hauptgeschäftsführer Frank Huster “dinglicher denn je, aber immer noch illusorisch“, angesichts der steigenden Kosten und nicht rückläufiger CO2-Emissionen.
Es fehlt der Strom. Es fehlen die Power Charger. Es fehlen die Flächen. Und jetzt fehlt auch noch die Perspektive für verlässliche staatliche Anschaffungsförderungen, die Grundlage für Investitionen der überwiegend mittelständisch strukturierten Stückgutkooperationen in die drei- bis fünfmal so teuren emissionsfreien Fahrzeugalternativen sind“, kritisiert Huster mit Blick auf die drohende drastische Absenkung der Haushaltsmittel für das Förderprogramm für Klima-schonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur (KsNI).
Aus dem jetzt verabschiedeten Dritten Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften ergeben sich auch spürbare Kostensprünge im Nah- und Verteilerverkehr. „Aufgrund seiner geringeren Radien ist der Nahverkehr geradezu prädestiniert für die Elektromobilität“, erläutert Huster und schränkt gleichzeitig ein:
Auch hier Fehlanzeige beim schnellen Antriebswechsel. Durch den schleppenden Ausbau grundlastfähiger Stromnetze zu den Stückgut-Verteilzentren und Depots, begleitet von einem realitätsfernen KsNI-Förderproramm kommen viele Unternehmen selbst im Verteilerverkehr über eine elektro-mobile Pilotphase nicht hinaus. Und damit bleiben sie in der Mautkostenfalle stecken.“
Das Problem im Nahverkehr
Ab Dezember entfallen laut DSLV 42 Prozent der Gesamtmautkosten einer Durchschnittssendung in der Stückgutlogistik auf den regionalen Verteilerverkehr. Durch eine Änderung der Bemessungsgröße im Mautgesetz von „höchstzulässigem Gesamtgewicht“ in „technisch zulässige Gesamtmasse“ wird der Kreis der mautpflichtigen Nahverkehrsfahrzeuge zum 1. Dezember 2023 noch größer: bislang auf 7,49 Tonnen „abgelastete“ Fahrzeuge werden zum 1. Dezember 2023 als 7,5 Tonnen-Fahrzeuge klassifiziert – und auch 11,99-Tonner springen in die nächsthöhere und damit teurere Mautklasse.
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Und der nächste Kostenschub steht schon fest: ab 1. Juli 2024 müssen auch die kleinsten Zustellfahrzeuge ab 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse die LKW-Maut entrichten. In der zweiten Hälfte des kommenden Jahres wird der durchschnittliche prozentuale Kostenzuwachs der LKW-Maut dadurch von 81 auf 88 Prozent je Sendung springen.
Die Daten aus der Mautkostenanalyse können beim DSLV abgerufen werden: https://www.dslv.org/fileadmin/user_upload/protected-iframe/DSLV_Auswirkungen_Maut_Studie_2023_final.pdf