Die neuen Be- und Entladevorschriften in Portugal gelten sowohl für ausländische als auch für inländische Fahrer. Das Land verbieten diese Vorgänge – darüber können Sie in unserem früheren Artikel lesen. Die Regierung hat auch eine Begrenzung der Wartezeiten beim Be- und Entladen eingeführt. Darüber hinaus schreibt die Verordnung vor, dass die Bereiche, in denen Fahrer auf das Be- und Entladen warten, sicher sind und mit Toiletten ausgestattet sein müssen. LKW-Fahrer müssen jederzeit Zugang zu den Be- und Entladebereichen haben, um sich von der ordnungsgemäßen Durchführung der Arbeiten zu überzeugen. Ein Verstoß gegen das Verbot wird als sehr schwerer Verstoß eingestuft, der mit einer Geldstrafe geahndet wird. Für eine Einzelperson kann diese zwischen 1.250 Euro und 3.740 Euro liegen, für ein Unternehmen zwischen 5.000 Euro und 15.000 Euro.
Entschädigung für Frachtführer
Was die Wartezeit des Fahrzeugs für das Be- und Entladen betrifft, so sieht die Verordnung vor, dass diese höchstens zwei Stunden betragen darf, gerechnet ab dem Zeitpunkt, der für diese Vorgänge vorgesehen ist (nach einem vorher festgelegten Zeitplan), oder, falls es keinen Zeitplan gibt, ab der Einfahrt des Fahrzeugs zum Be-/Entladen. Die Wartezeit umfasst nicht die Zeit der Registrierung und des Umschlags der Waren im Fahrzeug.
Beträgt die Wartezeit mehr als zwei Stunden aus Gründen, die dem für die Verspätung verantwortlichen Unternehmen zuzuschreiben sind, hat der Frachtführer Anspruch auf eine Entschädigung, die unter anderem von der Art des Transports und der Tonnage des LKW abhängt (siehe Tabelle unten). Der Anspruch auf Entschädigung verjährt nach einem Jahr.
In der nachstehenden Tabelle sind die Entschädigungsbeträge für Verspätungen zwischen 2 und 10 Stunden aufgeführt. Bei Verspätungen von mehr als 10 Stunden muss für jede weitere angefangene Stunde ein Zuschlag von 25 % auf die Sätze erhoben werden.
Fahrzeugkategorie |
Innerstaatlicher Verkehr(Euro/Std.) |
Verkehr zwischen Portugal und Spanien (Euro/Std.) |
Grenzüberschreitender Verkehr (Euro/Std.) |
Fahrzeuge mit zGG von 2,5 t bis 3,5 t |
12 | 13 | 14 |
Fahrzeuge über 3,5 t bis 7,5 t | 15 | 16 | 17 |
Fahrzeuge über 7,5 t bis 11 t | 18 | 19,5 | 21 |
Fahrzeuge von 11 t bis 19 t | 24 | 25,5 | 27,5 |
Fahrzeuge über 19 t bis 26 t | 26 | 28 | 30 |
Fahrzeuge über 26 t bis 44 t | 30 | 32,5 | 35 |
Fahrzeuge über 44 t | 34 | 37 | 40 |