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Mindestlohn für LKW-Fahrer steigt

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23.12.2019

Am 20. November 2018 wurde die von der Mindestlohnkommission vorgeschlagene und von der Bundesregierung beschlossene Zweite Mindestlohnanpassung im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit gilt ab dem 1. Januar 2019 ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn von 9,19 Euro brutto je Zeitstunde. Ab dem 1. Januar 2020 wird der gesetzliche Mindestlohn 9,35 Euro brutto betragen.

Der Mindestlohn war zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten und hatte bei Einführung 8,50 Euro brutto je Arbeitsstunde betragen. Zum 1. Januar 2017 stieg er auf 8,84 Euro. Die von der Bundesregierung eingesetzte Mindestlohnkommission schlug nun eine zweistufige Erhöhung vor. Der Mindestlohn soll ab dem 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro und ab 2020 auf 9,35 Euro steigen. Bei diesem Vorschlag wurde unter anderem die Veränderungsrate des Tarifindex der Bruttostundenverdienste ohne Sonderzahlungen des Statistischen Bundesamtes berücksichtigt.

In der EU wird gerade in der Transportbranche viel über den deutschen Mindestlohn diskutiert.

Bei grenzüberschreitenden Transporten gilt laut EU-Entsenderichtlinie für den im Ausland erbrachten Transportanteil der dort übliche Mindestlohn nach MiLoG als Mindestvergütung – bei allgemein gültigen Branchentarifverträgen sogar dieser. Reisekosten müssen vom Arbeitgeber zusätzlich übernommen werden. Erst im Januar 2019 hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg eine Klage polnischer Spediteure gegen die Geltung des deutschen Mindestlohngesetzes für den Teil von Transporten, die auf deutschem Gebiet stattfinden, abgewiesen.

Noch ist allerdings nicht sicher, wie es rechtlich auf EU-Ebene weitergeht. Viele Regelungen hängen davon ab, ob das EU-Mobilitätspaket, in dem es um Reformen der Lenk- und Ruhezeitenbestimmungen sowie um die Entsendung von Mitarbeitern geht, beschlossen wird. Noch herrscht in vielen Punkten selbst im EU-Verkehrsausschuss Uneinigkeit. Eine einheitliche Regelung für alle EU-Mitglieder wird in dieser EU-Sitzungsperiode von vielen schon nicht mehr erwartet.

„LKW-Fahrer“ als Mangelberuf ?

Das Bundesarbeitsministerium ist aufgefordert zu prüfen, ob „LKW-Fahrer“ aufgrund der seit langem angespannten Personalsituation als Mangelberuf eingestuft werden kann. Eine entsprechende Bitte hat der stellvertretende Sprecher der AG Verkehr der SPD-Bundestagsfraktion, Udo Schiefner, schriftlich eingereicht. Dann wären erheblich mehr Förderungen möglich als bisher.

Nach Einstufung als Mangelberuf könnten mehr Maßnahmen finanziert werden, um den Beruf bekannter zu machen und Anreize zur Ausbildung zu schaffen. Darüber hinaus könnten qualifizierte ausländische Fahrerinnen und Fahrer leichter eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in Deutschland erhalten.
Einige Verbände plädieren dafür, die Transportpreise zu erhöhen und den LKW-Fahrern insgesamt mehr Wertschätzung entgegen zu bringen. Einige führen auch an, dass die Arbeitsbedingungen verbessert werden müssten – sei es an den Rampen, sei es durch mehr LKW-Parkplätze an den Autobahnen.

Gesetzliche Mindestlöhne pro Stunde in Ländern der Europäischen Union Stand: Januar 2019

  1. Luxemburg 11,97
  2. Frankreich 10,03
  3. Niederlande 9,91
  4. Irland 9,80
  5. Belgien 9,66
  6. Deutschland 9,19
  7. Großbritannien 8,85
  8. Slowenien 5,10
  9. Spanien 5,45
  10. Malta 4,40
  11. Portugal 3,61
  12. Griechenland 3,39
  13. Estland 3,21
  14. Polen 3,05
  15. Tschechien 3,11
  16. Slowakei 2,99
  17. Kroatien 2,92
  18. Ungarn 2,69
  19. Lettland 2,45
  20. Rumänien 2,68
  21. Lettland 2,45
  22. Bulgarien 1,72

 

Mit 11,97 Euro handelt es sich bei Luxemburg um den absoluten Spitzenreiter in Sachen Mindestlohn.Der niedrigste Mindestlohn in Europa wird in Bulgarien gezahlt. 1,72 Euro brutto müssen hier mindestens pro Stunde berappt werden.

Foto: Wikimedia

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