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Mobilitätspaket: EU-Rat beschließt protektionistische Vorschriften in Bezug auf den Transportsektor

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Der EU- Rat hat heute seinen Standpunkt  zu einer Schlüsselreform des Straßentransportsektors festgelegt, die besondere Regeln für die Entsendung von Fahrern im internationalen Verkehr, für den Zugang zum Güterkraftverkehrsmarkt und für eine verbesserte Durchsetzung dieser schaffen will.  Die Mehrheit der Länder war für die neuen Vorschriften, neun Länder stimmten dagegen.

Die Vorschläge sind Teil des ersten Mobilitätspakets, das die Kommission im Juni 2017 vorgelegt hatte. Die Gespräche zwischen den EU-Verkehrsministern dauerten gestern 15 Stunden .Die Mitgliedstaaten haben beispielsweise festgelegt, in welchen Situationen die Fahrer den Bestimmungen über die Entsendung von Arbeitnehmern unterliegen. Laut EU soll die Reform ein Gleichgewicht zwischen angemessenen Arbeitsbedingungen für  Fahrer und der Freiheit der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen für die Betreiber  gewährleisten. In der Praxis bedeuten diese Vorschriften enorme Einschränkungen des freien Wareverkehrs und mehr Bürokratie für Transportunternehmen.

Das sehen die neuen Vorschriften vor

Ein wichtiges Element ist die Pflicht einer permanente Aufzeichnung, wann und wo der LKW die Grenze überschreitet und wann die Lade- und Entladeaktivitäten stattfinden . Die soll eine intelligenter Fahrtenschreiber erledigen.  Alle Fahrzeuge, die internationale Transporte durchführen, müssten bis Ende 2024 mit diesem Gerät ausgestattet werden.

In Bezug auf die Kabotage  hält der Rat an der geltenden Regelung fest, nach der maximal drei Beförderungen innerhalb von sieben Tagen möglich sind. Die neuen Durchsetzungsmaßnahmen sollten die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften wirksamer machen. Um systematische Kabotage zu vermeiden, wird eine „Abkühlungsphase“ von 5 Tagen eingeführt, bevor im selben Land weitere Kabotagemaßnahmen mit demselben Fahrzeug durchgeführt werden können.

Der Spediteur müsste auch die Arbeitspläne der Fahrer so organisieren, dass sie mindestens alle vier Wochen nach Hause zurückkehren können. Die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit muss außerhalb der Kabine stattfinden. Geltend würde auch  die allgemeine Regel werden, dass, wenn eine Beförderung so organisiert wird, dass die Verbindung zwischen der Arbeit des Fahrers und dem Land der Niederlassung erhalten bleibt, der Fahrer von den Regeln ausgeschlossen werden sollte. Das bedeutet im Klartext, dass bilaterale Transporte ausdrücklich ausgeschlossen sind. Auf dem Weg in das Zielland und auf dem Rückweg ist in beiden Richtungen eine zusätzliche Aktivität des Ladens / Entladens zulässig, ohne gleich unter das Entsenderegelungen zu fallen, oder auf dem Hinweg keine und auf dem Rückweg bis zu zwei. Transit ist ebenfalls ausgeschlossen. Für alle anderen Arten von Beförderungen, einschließlich Kabotage, gelten die vollständigen Entsendevorschriften und zwar ab dem ersten Tag des Vorgangs.

Die oben genannten Vorschläge sind besonders für  Transportunternehmen aus Mittel- und Osteuropa  ungünstig, da viele von ihnen  Kabotage durchführen. Aber auch für westeuropäische bedeuten sie mehr Bürokratie und Kosten.

Foto:Twitter/Andrzej Adamczyk

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