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Polen setzt Kontrollen der Lenk-und Ruhezeiten aus

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Folgendes ist zu beachten:

– Die tägliche Fahrzeit darf 11 Stunden nicht überschreiten.

– Die wöchentliche Fahrzeit darf 60 Stunden nicht überschreiten.

– Die Gesamtfahrzeit innerhalb der nächsten zwei Wochen darf 96 Stunden nicht überschreiten.

– Nach einer Fahrzeit von fünfeinhalb Stunden hat der Fahrer Anspruch auf eine ununterbrochene Pause von mindestens fünfundvierzig Minuten.

Die Änderungen treten heute in Kraft und sind bis zum 16. April 2020 geltend.

Zuvor hatten auch andere europäische Länder beschlossen, die Vorschriften bezüglich der Lenk-und Ruhezeiten zu lockern – einschließlich Spanien, Schweden, Österreich und Belgien.

Foto:ITD

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