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Sie „ruhten” sich in einem fahrenden LKW aus. Die dänische Polizei stellte ihnen für diese „Pause” eine beträchtliche Summe in Rechnung.

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Für einen der niederländischen Frachtführer stellte sich eine Wochenendfahrt nach Dänemark als extrem teuer heraus. Bei einer Routinekontrolle durch die dänischen Polizei wurden schwerwiegende Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeitvorschriften festgestellt.

Eine dänische Polizeistreife in Kolding in Südostjütland (einer Region an der Grenze zu Deutschland) hielt am vergangenen Samstag einen niederländischen Lkw zur Kontrolle an. In der Kabine befanden sich zwei Männer – der Fahrer und der Inhaber des Transportunternehmens, der ebenalls ein Fahrer ist. Während der Kontrolltätigkeiten stellte sich heraus, dass die beiden Fahrer in der Nacht von einem dritten Fahrer nach Dänemark gebracht worden waren – sie waren als Beifahrer mit ihm unterwegs. Der dritte Fahrer ist am frühen Samstagmorgen in Padborg (an der Grenze zu Deutschland – Anm. d. Red.) ausgestiegen – lesen wir in der Mitteilung der dänischen Polizei.

Dann machten sich die beiden anderen auf den Weg. Das Problem war, dass die beiden Fahrer, die am Freitagabend und am Samstag als Beifahrer unterwegs waren, am Freitagabend einen vollen Fahrtag in den Niederlanden hinter sich gebracht hatten.

Ruhezeit im fahrenden Fahrzeug ist verboten

Die Lenk- und Ruhezeitenverordnung schreibt eine tägliche Ruhezeit von mindestens 9 Stunden zwischen zwei Arbeitsschichten vor. Wenn zwei Fahrer zwischen zwei Arbeitsschichten in einem Lkw transportiert werden, kann dies nicht als Ruhezeit angesehen werden, da es nicht erlaubt ist, die Ruhepause in einem fahrenden Lkw einzulegen. In der Praxis bedeutet dies, dass beide Fahrer überhaupt nicht geruht haben” – erklärt die dänische Polizei.

Nimmt man eine Reihe weiterer kleinerer Vergehen hinzu, so musste der niederländische Frachtführer eine Kaution von insgesamt 115.000 DKK (15 464 Euro) zahlen, bevor der Lkw seine Fahrt fortsetzen konnte. Außerdem mussten die Fahrer eine komplette Pause einlegen. Und das ist noch nicht das Ende des Ärgers, denn die endgültige Strafe für die „Ruhezeit” im fahrenden Fahrzeug wird vom Gericht festgelegt.

Foto: Politi.dk

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