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Schweiz: Ausnahmen im Straßenverkehr gelten nur noch bis zum 30. September 2020

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Das Bundesamt für Straßen ASTRA hat im Frühling 2020 wegen der Corona-Pandemie Ausnahmeregelungen erlassen.Diese enden zum 30. September.

Im März 2020 hat das Bundesamt für Straßen ASTRA aufgrund der Corona-Pandemie Ausnahmeregelungen eingeführt.So  durften Personen trotz abgelaufenem Führerausweis auf Probe weiterhin Fahrzeuge führen oder Inhaberinnen und Inhaber eines Fähigkeitsausweises trotz fehlender Weiterbildung Personen und Güter transportieren. Diese Ausnahmen enden nun zum 30. September 2020.

Die Verfügung „COVID-19: Massnahmen im Strassenverkehr” wird nicht verlängert, weil die Einschränkungen nicht mehr im gleichen Maß vorhanden sind wie noch vor einigen Monaten und die Corona-bedingten Rückstände aufgeholt werden konnten, heißt es seitens des Bundesamtes.

Betroffene, die nach dem 30.September 2020 weiterhin fahren möchten oder Aus- und Weiterbildungen geben wollen, sind bis dahin verpflichtet die dafür nötigen Voraussetzungen zu erfüllen und beispielsweise die erforderlichen Kurse zu besuchen.

Foto:Wikimedia/ BjørnN CC0

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