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Schweiz hebt vorübergehend das Sonntags- und Nachtfahrverbot auf

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Um die Kontinuität der Lieferketten sowie reibungslose Versorgung mit Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs zu Weihnachtszeit zu gewährleisten beschloss die Schweiz, das Sonntags- und Nachtfahrverbot für Lastwagen vorübergehend auszusetzen.

Damit es zu keinen Engpässen in der Logistik während der Corona-Krise und der Peak-Season nicht kommt, lockert die Schweiz vorübergehend das Sonntags- und Nachtfahrverbot für Lastwagen.
Auch das ursprüngliche Gesamtgewicht für Lkw dürfe ausgenutzt und die Einsatzmöglichkeiten von Fahrern könnten flexibilisiert werden. Darüber hat das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung und das Bundesamt für Straßen am Montag informiert.

Diese Ausnahmeregeln sind bereits in Kraft und gelten vom 18. Dezember 2020 bis 4. Januar 2021.

Dafür müssen sich die Strassentransportunternehmen die Notwendigkeit dieser Massnahme vorgängig vom Fachbereich Logistik bestätigen lassen. Danach können sie eine zeitlich befristete Abweichung vom Sonntags- und Nachtfahrverbot beantragen.

Dabei gilt aber Folgendes: Transportunternehmen, die diese gelockerte Vorschrift nutzen möchten, müssen sich vorgängig vom Fachbereich Logistik bestätigen lassen. Danach kann eine zeitlich befristete Abweichung vom Sonntags- und Nachtfahrverbot beantragt werden.

Foto: Wikimedia/ BjørnN CC0

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