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Überraschendes Urteil des BGH. Neue Vorfahrtsregel ist ab sofort gültig

Es handelt sich um die umstrittene Frage zur Vorfahrt bei einer beidseitigen Straßenverengung. Bislang war dies ungeklärt, wer Vorfahrt hat. Jetzt hat der Bundesgerichtshof BGH entschieden.

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Der BGH beschloss Anfang März eine neue Vorfahrts-Regel, die entscheidend für alle KFZ-Fahrer ist. Das Urteil (Az. VI ZR 47/21) wurde am Montag veröffentlicht, aus dem hervorgeht, dass wer von Rechts kommt, nicht im Recht ist, denn bei einer beidseitigen Fahrbahnverengung hat niemand Vorfahrt.

Grundsätzlich und insbesondere in dem Fall, dass beide Fahrzeuge vor einer Fahrbahnverengung gleichauf und mit gleicher Geschwindigkeit führen, bedürfe es besonderer gegenseitiger Aufmerksamkeit, Besonnenheit und Geistesgegenwärtigkeit, um eine Abstimmung über das Einordnen vor- bzw. hintereinander zu erzielen. Im Zweifel seien die Verkehrsteilnehmer gehalten, jeweils dem anderen den Vorrang einzuräumen. Ein Vorrang des rechts fahrenden Fahrzeugs lasse sich aus der Straßenverkehrsordnung nicht herleiten. – heißt es im Richterspruch.

Was bedeutet das in der Praxis?

Der BGH stellt eindeutig klar – Fahrer müssen sich verständigen, wenn sich zwei Fahrstreifen zu einem verbinden ( Verkehrszeichen 120 „Verengte Fahrbahn”). Somit sind Aufmerksamkeit, Verständigung, Vernunft und ein freundliches Entgegenkommen gefragt, um die Situation zu bewältigen, so wie es § 1 StVO vorsieht. Die Rechts-vor-links-Regel bleibt in anderen Situationen natürlich weiterhin bestehen.

Nicht nur der LKW-Fahrer war Schuld am Unfall

Zum Gerichtsstreit kam es Ende 2018 wegen eines Unfalls, der sich in Hamburg ereignet hatte und an dem ein PKW und LKW beteiligt waren. Die beiden Fahrzeuge waren gleichauf unterwegs gewesen – der PKW rechts, der LKW links. Hinter einer Kreuzung wurde die Straße einspurig und mit dem Zeichen „beidseitige Fahrbahnverengung” markiert. Der LKW-Fahrer zog nach rechts, weil er den PKW nicht sah. Die Fahrerin des PKW war davon ausgegangen, dass sie Vorfahrt habe, wodurch beide Fahrzeuge beschädigt wurden. Der Fall ging vor Gericht, da die Fahrzeughalterin den Schaden nicht teilen wollte.

Das Gericht teilte die Schuld zwischen den Unfallbeteiligten zu gleichen Teilen auf, was auch sämtliche Instanzen für gerechtfertigt gehalten haben.

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