[Update 28.06.2022]
Die Bundesregierung hat sich geeinigt und ist für das Verbrenner-Aus. Volker Wissing sagte heute, dass Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor auch nach 2035 neu zugelassen werden dürfen, wenn sie nachweislich nur mit E-Fuels betrieben werden. Damit sei der Weg für eine Zustimmung im EU-Umweltministerrat frei und das Verbot der Verbrenner vom Tisch.
Fahrzeuge mit #Verbrennungsmotor dürfen auch nach 2035 neu zugelassen werden, wenn sie nachweislich nur mit #EFuels betrieben werden. Damit ist der Weg für eine Zustimmung im 🇪🇺 Umweltministerrat frei und das Verbot des #Verbrenner|s vom Tisch, so @Wissing. pic.twitter.com/XdkuWsiIcc
— BMDV (@bmdv) June 28, 2022
Ab 2035 sollen in der EU Fahrzeuge mit Verbrennermotor nicht mehr auf den Markt gebracht werden dürfen. Im Europaparlament hat eine Mehrheit der Abgeordneten dafür gestimmt, dass die Hersteller nur noch PKW und Transporter auf den Markt bringen dürfen, die keine klimaschädlichen Treibhausgase ausstoßen werden.
Doch bevor eine solche Regelung in Kraft treten kann, muss sich das Parlament darüber noch mit den EU-Staaten einig werden. Hierzu wollen bis Ende Juni 2022 die Mitgliedstaaten ihre Position zum Verkaufsverbot für Benzin- und Dieselautos festlegen.
Zudem sprach sich die Mehrheit der Abgeordneten im EU-Parlament dafür aus, dass keine synthetischen Kraftstoffe angerechnet werden können, mit denen ein klassischer Verbrennermotor klimaneutral betrieben werden könnte.
Wenn beide EU-Institutionen einen Kompromiss finden, könnte es das faktische Aus für den Verbrennermotor ab 2035 bedeuten. Der Verkaufsstopp würde für neue PKW und leichte Nutzfahrzeuge mit Diesel- oder Benzinantrieb gelten. Das Ziel ist eine Umstellung auf reine Elektromobilität.
Dürfen alte Verbrenner nach 2035 weiter gefahren werden?
Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) bedeutet die Zustimmung für das Verbrenner-Aus für die PKW-Fahrer konkret, dass sie ab 2035 zwar keine Autos mit Verbrennungsmotoren mehr kaufen können, diese aber weiterhin fahren dürfen. Gebrauchtwagen mit Verbrennermotor hingegen dürfen weiterhin ver- und gekauft werden.