Das Bundesverkehrsministerium (BMDV) unterstützt Unternehmen der Transport- und Logistikbranche sowie Handwerks- und Gewerbebetriebe, Flottenanwender wie Mietwagen- und Carsharing-Anbieter sowie Pflegedienste beim Aufbau einer unternehmenseigenen Schnellladeinfrastruktur. Das teilte Oliver Luksic, Parlamentarischer Staatssekretär und Logistikkoordinator der Regierung am Dienstag mit. Das Antragsportal wird am 03. Juni 2024 geöffnet.
Viele Unternehmen des Straßengüterverkehrs befinden sich aktuell in einer angespannten Lage. Am 3. Juni starten wir einen weiteren Förderaufruf zum Aufbau einer unternehmenseigenen Schnellladeinfrastruktur, von dem insbesondere auch Logistiker profitieren können”, heißt es in der Mitteilung.
Förderfähig sind demnach Investitionsausgaben für die Schnellladeinfrastruktur und die technische Ausrüstung sowie Ausgaben für Netzanschluss und die Installation elektrischer Leitungen.
- Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist eine Förderquote von bis zu 40 Prozent möglich,
- für Großunternehmen (GU) eine Förderquote von bis zu 20 Prozent, begrenzt auf einen Höchstbetrag, der von der Leistung eines Ladepunktes abhängig ist.
Die Schnellladepunkte müssen in Deutschland errichtet werden und der für den Ladevorgang benötigte Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen.
>> Weitergehende Informationen zur Förderung können auf der Webseite des Ministeriums abgerufen werden.
Das BMDV hat das Förderprogramm am 18.09.2023 gestartet. Anträge mit einem Finanzvolumen von insgesamt 12,3 Millionen Euro konnten noch 2023 bewilligt werden. Damit befanden sich rund 1.000 Schnellladepunkte in der Umsetzungsphase.
Im Rahmen des mit der „Kommission Straßengüterverkehr“ vereinbarten Sofortprogramms hat das BMDV zur Umsetzung der noch offenen Anträge weitere 84 Millionen Euro für die Umsetzung von rund 5.000 weiteren Schnellladepunkten bereitgestellt. Die Bewilligungen sind am 30. April 2024 erfolgt. Rund die Hälfte des bisherigen Fördervolumens entfällt auf den Aufbau von Ladeinfrastruktur für den Einsatz von Nutzfahrzeugen.
>> Anträge können über den Projektträger Jülich (PtJ) gestellt werden.
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