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Symbolbild: ZOLL

Wiederholter Betrug – Freiheitsstrafe für Transportunternehmerin

Das Amtsgericht Schwäbisch Gmünd verurteilte die Geschäftsführerin eines Transportunternehmens aus dem Ostalbkreis für falsch abgerechnete Stunden und zu wenig bezahlten Lohn, zu einer Bußgeld-Zahlung und einer Bewährungsstrafe.

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Das Hauptzollamt Ulm informiert, dass die 71-jährige Geschäftsführerin eines Transportunternehmens aus dem Ostalbkreis die Stundenaufzeichnungen ihrer Mitarbeiter nicht richtig führte und dadurch Sozialversicherungsbeiträge hinterzog. Zudem unterschritt sie den Mindestlohn.

Das Amtsgericht Schwäbisch Gmünd verurteilte sie zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung und einer Geldbuße von 5.145 Euro.

Bereits 2018 hatten Zollermittler der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Aalen Unregelmäßigkeiten festgestellt. Damals stimmten die dokumentierten Arbeitsstunden nicht und für 15 Beschäftigte wurde über mehrere Jahre der Lohn im insgesamt fünfstelligen Bereich nicht rechtzeitig ausbezahlt. Überdies beschäftigte die Unternehmerin einen Fahrer zum Schein selbstständig. Der ermittelte Schaden für die Sozialversicherungen betrug 35.000 Euro.

In letzter Zeit kontrolliert der Zoll intensiv die Transport- und Logistikbranche insbesondere die Einhaltung des allgemeinen Mindestlohns und sozialversicherungsrechtlicher Pflichten.

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