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44-Tonnen-Lkw in ganz Europa und im internationalen Verkehr? Bereits in naher Zukunft möglich

Gegenwärtig erlauben 13 Länder der Europäischen Union den Betrieb von 44-Tonnen-Lastkraftwagen auf nationaler Ebene. Die Europäische Kommission prüft derzeit die Möglichkeit, das zulässige Gesamtgewicht in der gesamten Europäischen Union zu erhöhen. Auf diese Weise will sie die Treibhausgasemissionen reduzieren.

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Die Europäische Kommission prüft im Rahmen der europäischen Strategie für nachhaltige Mobilität die Möglichkeit, die bestehende europäische Richtlinie über Gewichte und Abmessungen von Transportfahrzeugen zu ändern. So sollen die nationalen Vorschriften in den EU-Ländern harmonisiert, der grenzüberschreitende Verkehr erleichtert und gleichzeitig die Treibhausgasemissionen des Straßengüterverkehrs verringert werden. Die endgültige Verabschiedung der neuen Vorschriften, die eine Anhebung des zulässigen Gesamtgewichts von Lastkraftwagen in der EU auf 44 Tonnen erlauben, wird jedoch frühestens in zwei Jahren erfolgen – berichtet der spanische Verband der Transportgewerkschaften Fenadismer.

Die Europäische Kommission räumt ein, dass der Markt für den Einsatz von verlängerten oder schwereren Fahrzeugen aufgrund eines „Flickenteppichs von nationalen und bilateralen oder multilateralen Vorschriften über Höchstgewichte und -abmessungen“ derzeit stark fragmentiert ist. Der Einsatz von emissionsfreien oder mit alternativen Kraftstoffen betriebenen Fahrzeugen im Straßengüterverkehr in der EU reicht nach Ansicht Brüssels noch nicht aus, um die Klimaziele der EU zu erreichen und die CO2-Emissionen zu reduzieren.

Aus diesem Grund schlägt die Europäische Kommission zur Erreichung dieser Ziele Maßnahmen vor, um den grenzüberschreitenden Transport von schwereren oder längeren Fahrzeugen zwischen allen benachbarten Mitgliedstaaten, die solche Lkw zulassen, automatisch zu genehmigen. Gleichzeitig erwägt die Kommission eine Harmonisierung der Höchstgewichte und -abmessungen bei der Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichts auf 44 Tonnen auf der Grundlage der in der EU am häufigsten angewandten Grenzwerte und die Zulassung europäischer modularer Systeme mit einer Länge von 25,25 m – berichtet Fenadismer.

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