TransInfo

fot. pixabay/ulleo/public domain

Schweiz: Emissionsfreie LKW dürfen künftig schwerer und länger sein

LKW mit alternativen Antrieben dürfen ab Frühjahr kommenden Jahres in der Schweiz mit höheren Gewichten fahren als bisher. Zudem dürfen Kombinationen mit einer aerodynamischen Kabine länger sein. Das hat die Schweizer Regierung letzte Woche beschlossen.

Lesezeit 1 Min.

Mit der Gesetzesänderung will die Schweiz den Umstieg auf umweltfreundliche LKW erleichtern. Damit folgt die Schweiz der EU-Gesetzgebung über Gewichte und Maße für Nutzfahrzeuge, die dies bereits regelt.

Ab dem 01. April 2022 treten die neuen Gewichts- und Längenbestimmungen in Kraft. Demnach darf das zulässige Höchstgewicht für Nutzfahrzeuge und Kombinationen mit alternativen Antrieben um das durch die eingesetzte Technik erforderliche Zusatzgewicht erhöht werden.

Für Elektrofahrzeuge beträgt die maximale Erhöhung zwei Tonnen, für Nutzfahrzeuge mit LNG, CNG oder einem anderen alternativen Kraftstoff liegt die Grenze bei einer Tonne. Das zusätzliche Gewicht muss nachweisbar sein. Bei neueren Fahrzeugen ist der Wert für das Zusatzgewicht auf dem Typenschild und der dazugehörigen Übereinstimmungsbescheinigung (CVO) angegeben.

Zudem erlaubt die Schweiz, dass Fahrzeugkombinationen mit einer aerodynamisch optimierten Kabine oder einem Heckspoiler die zulässige Hächstlänge von 16,50 m bzw. 18,75 m überschreiten dürfen.

Tags