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Lkw stärker unter Kontrolle? BGL will Grenzübertritte zentral in der EU auswerten

Lesezeit 8 Min.

Grenzübertritte zentral speichern, Behörden europaweit Zugriff auf Fahrer- und Fahrzeugdaten geben und Be- und Entladevorgänge genauer im Tachographen dokumentieren: Der BGL hat Vorschläge für mögliche Änderungen des EU-Verkehrsrechts vorgelegt. Für international tätige Transportunternehmen wären einige davon erheblich - zugleich sollen Ausbildung und Weiterbildung von Berufskraftfahrern deutlich flexibler werden.

Dieser Text wurde vollständig von einem Redakteur verfasst – basierend auf fachlichem Wissen, journalistischer Erfahrung und sorgfältiger Recherche. Künstliche Intelligenz kam dabei nicht zum Einsatz.

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) hat einen achtseitigen Forderungskatalog mit Änderungen an mehreren europäischen Vorschriften vorgelegt. Im Mittelpunkt stehen zwei Bereiche: die Kontrolle grenzüberschreitender Transporte und die Qualifikation von Berufskraftfahrern.

Noch handelt es sich ausschließlich um Vorschläge des Verbands. Weder eine EU-Datenbank für Lkw-Grenzübertritte noch die weiteren Änderungen sind beschlossen.

Für Transportunternehmen ist der Katalog dennoch interessant, weil er Regelungen betrifft, die im internationalen Straßengüterverkehr täglich eine Rolle spielen: Fahrtenschreiber, Kabotage, Fahrerentsendung, Wochenruhe und Berufskraftfahrerqualifikation.

Das Wichtigste im Überblick

  • Grenzübertritte: Daten des Smart Tacho 2 sollen nach Vorstellung des BGL automatisch an ein europäisches Kontrollsystem übermittelt werden.
  • Straßenkontrollen: Behörden sollen grenzüberschreitend auf Daten zu Führerschein, Fahrerqualifikation, Tachograph, ADR-Schulung und Unternehmen zugreifen können.
  • Be- und Entladen: Beginn und Ende jedes Vorgangs sollen verpflichtend im intelligenten Fahrtenschreiber registriert werden.
  • Wochenruhe: Fahrer oder Unternehmen sollen auf Verlangen nachweisen können, dass eine regelmäßige Wochenruhe außerhalb des Lkw verbracht wurde.
  • Fahrerqualifikation: Der BGL schlägt unter anderem mehr E-Learning, kürzere Weiterbildungseinheiten und Ausnahmen für erfahrene Fahrer vor.
  • Aushilfsfahrer: Bei saisonalen oder vorübergehenden Personalengpässen soll ein Einsatz von bis zu 90 Tagen unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne aktuellen Weiterbildungsnachweis möglich werden.

Grenzdaten würden nicht mehr nur im Tachographen bleiben

Der technisch wichtigste Vorschlag betrifft den Smart Tacho 2.

Dieser erfasst Grenzübertritte bereits automatisch. Für schwere Fahrzeuge, die international innerhalb der EU eingesetzt werden, ist die zweite Generation des intelligenten Fahrtenschreibers seit August 2025 verpflichtend. Seit dem 1. Juli 2026 gilt die Tachographenpflicht zudem für leichte Nutzfahrzeuge über 2,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Güterverkehr.

Der BGL will nun einen Schritt weitergehen: Die aufgezeichneten Grenzübertritte sollen automatisiert an ein von der EU-Kommission betriebenes Informationssystem übermittelt werden.

Die Datenbank soll nach dem Vorschlag erkennen können, wenn sich ein Fahrzeug ungewöhnlich lange oder wiederholt in einem anderen Mitgliedstaat bewegt. Sie könnte den Kontrollbehörden anschließend einen Risikohinweis liefern, etwa bei möglichen Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Kabotage-, Entsende- oder Niederlassungsvorschriften.

Die nationalen Kontrollbehörden sollen direkten elektronischen Zugriff auf die Daten erhalten.

Für international eingesetzte Flotten wäre das eine wesentliche Änderung: Grenzübertritte würden nicht mehr lediglich im Tachographen gespeichert und bei einer Kontrolle ausgelesen, sondern könnten zentral und fahrzeugübergreifend ausgewertet werden.

Nicht ausgearbeitet sind im BGL-Papier dagegen Details wie Speicherfristen, technische Zugriffsrechte oder die konkrete datenschutzrechtliche Ausgestaltung. Der Verband schreibt lediglich vor, dass die Daten ausschließlich für die Kontrolle europäischer Straßenverkehrsvorschriften genutzt werden sollen.

Eine zweite Plattform soll Straßenkontrollen beschleunigen

Daneben schlägt der BGL ein weiteres europäisches Informationssystem vor.

Kontrollbehörden sollen darüber unmittelbar Daten aus nationalen Registern abrufen können. Genannt werden unter anderem Fahrerlaubnisse, Fahrerqualifikationen, Fahrerkarten und Tachographendaten, technische Fahrzeugüberwachung, ADR-Schulungsbescheinigungen sowie Risikoeinstufungen von Verkehrsunternehmen.

Für einen Fahrer bei einer Kontrolle im Ausland könnte das bedeuten, dass die zuständige Behörde benötigte Informationen direkt elektronisch abrufen kann, anstatt Nachweise über unterschiedliche nationale Systeme oder Dokumente zu prüfen.

Ob dadurch Kontrollen tatsächlich kürzer würden, lässt sich derzeit nicht beurteilen. Der BGL nennt genau das jedoch als Ziel seines Vorschlags.

Be- und Entladen: Funktion vorhanden, Nutzung soll verpflichtend werden

Auch bei der Bedienung des intelligenten Fahrtenschreibers will der Verband nachschärfen.

Smart-Tacho-2-Geräte sind technisch bereits dafür ausgelegt, Be-, Entlade- und kombinierte Be-/Entladevorgänge zu erfassen. Dabei können unter anderem Art, Zeitpunkt und Position des Vorgangs gespeichert werden.

Der BGL fordert nun eine ausdrückliche Verpflichtung für Fahrer, Beginn und Ende jedes Be- und Entladevorgangs über den intelligenten Fahrtenschreiber zu registrieren.

Für Fahrer wäre das eine zusätzliche verbindliche Eingabe im Arbeitsablauf. Für Kontrollbehörden entstünden dagegen genauere Zeit- und Ortsangaben darüber, wann und wo ein Fahrzeug beladen oder entladen wurde.

Diese Daten könnten insbesondere bei der Prüfung grenzüberschreitender Transportabläufe an Bedeutung gewinnen.

Nachweis für die Wochenruhe außerhalb des Lkw

Eine weitere Forderung betrifft die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit.

Nach den europäischen Lenk- und Ruhezeitvorschriften darf die regelmäßige Wochenruhe nicht im Fahrzeug verbracht werden. Der BGL möchte zusätzlich festlegen, dass Fahrer oder Verkehrsunternehmen auf Verlangen einen geeigneten Nachweis über die Übernachtung außerhalb des Fahrzeugs vorlegen müssen.

Welche Dokumente dafür ausreichen würden, legt der Verband nicht fest. Die EU-Kommission könnte nach seinem Vorschlag später zulässige Nachweisformen bestimmen.

Für international eingesetzte Fahrer wäre das praktisch relevant, weil damit neben der bestehenden Vorschrift eine zusätzliche Nachweispflicht entstehen würde.

Genauere Angaben bei Entsendemeldungen

Änderungen schlägt der BGL außerdem für Fahrerentsendungen vor.

Entsendemeldungen können sich derzeit über längere Zeiträume erstrecken. Der Verband möchte, dass innerhalb einer bis zu sechs Monate gültigen Meldung künftig die tatsächlichen beziehungsweise geplanten einzelnen Entsendezeiträume im jeweiligen Mitgliedstaat angegeben werden.

Kommen weitere Einsätze hinzu, müsste die Meldung aktualisiert werden.

Nach Ansicht des BGL würden präzisere Zeitangaben den Behörden helfen, bei einer Kontrolle schneller festzustellen, ob der betreffende Einsatz unter die Entsendevorschriften fällt.

Für Unternehmen würde dies allerdings bedeuten, dass längerfristige Meldungen genauer gepflegt und bei Änderungen angepasst werden müssten.

Fahrerweiterbildung soll wesentlich flexibler werden

Während die Vorschläge bei den Kontrollen teilweise zusätzliche Pflichten schaffen würden, will der BGL die Berufskraftfahrerqualifikation deutlich vereinfachen.

Nach Angaben des Verbands fehlen derzeit etwa 100.000 Berufskraftfahrer in Deutschland und nahezu 500.000 in Europa. Dabei handelt es sich um Zahlen des BGL.

Der Verband möchte die separate Grundqualifikation möglichst in die Führerscheinausbildung integrieren. Bei der regelmäßigen Weiterbildung spricht sich der BGL grundsätzlich für betriebsorientierte Schulungen anstelle der heutigen gesetzlichen Weiterbildungspflicht aus.

Falls eine so weitgehende Änderung nicht erfolgt, schlägt er mehrere Einzelmaßnahmen vor.

So sollen Fahrer mit mehr als zehn Jahren Berufserfahrung, die bereits zweimal eine vorgeschriebene Weiterbildung absolviert haben, dauerhaft von weiteren Weiterbildungen befreit werden können.

Die 35 Stunden Weiterbildung innerhalb von fünf Jahren sollen zudem in Blöcken von mindestens zwei Stunden absolviert werden können. Der BGL möchte außerdem erlauben, die komplette Weiterbildung im E-Learning durchzuführen. Derzeit ist der digitale Anteil begrenzt.

Auch Weiterbildungen in anderen EU-Staaten und anerkannten Drittstaaten sowie zusätzliche Prüfungssprachen stehen im Forderungskatalog.

Bis zu 90 Tage fahren, obwohl der Weiterbildungsnachweis abgelaufen ist

Für kurzfristige Personalengpässe enthält das Papier eine weitere Regelung.

Mitgliedstaaten sollen nach dem BGL-Vorschlag ermöglichen können, dass Fahrer mit vorhandener Fahrerqualifikation, aber abgelaufenem Weiterbildungsnachweis für höchstens 90 Tage wieder gewerblich fahren.

Der Verband nennt beispielsweise Rentner, Pensionäre oder andere Aushilfskräfte für saisonale Spitzen und Urlaubszeiten.

Einbezogen werden sollen außerdem Personen, die eine entsprechende Fahrausbildung bei Streitkräften, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz oder anerkannten Rettungsdiensten absolviert haben, deren Qualifikationsstatus für den zivilen gewerblichen Verkehr aber nicht durchgehend aktualisiert wurde.

Das wäre keine generelle Abschaffung der Qualifikationsanforderungen, sondern eine zeitlich begrenzte Ausnahme, die die Mitgliedstaaten bei Personalengpässen anwenden könnten.

Auch Klasse B bis 7,5 Tonnen steht im Forderungskatalog

Einer der ungewöhnlicheren Vorschläge betrifft die Führerscheinklasse B.

Nach Vorstellung des BGL sollen Inhaber eines Pkw-Führerscheins unter bestimmten Bedingungen Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse im gewerblichen Güterverkehr fahren dürfen. Als Voraussetzungen nennt der Verband unter anderem mindestens zwei Jahre Fahrerfahrung sowie eine zusätzliche praktische Schulung. Für emissionsfreie Fahrzeuge soll zusätzliches Gewicht der Antriebstechnik berücksichtigt werden.

Nach geltendem Recht besteht eine solche generelle Möglichkeit für gewerbliche 7,5-Tonnen-Fahrzeuge mit Führerscheinklasse B nicht. Es handelt sich daher um einen besonders weitgehenden Änderungsvorschlag.

Für internationale Transporte besonders relevant

Der Forderungskatalog enthält damit nicht nur Änderungen für deutsche Unternehmen. Die wichtigsten Kontrollvorschläge würden EU-weit gelten und gerade den grenzüberschreitenden Verkehr betreffen.

Eine zentrale Datenbank für Grenzübertritte, ein elektronischer Zugriff auf nationale Register, geänderte Entsendemeldungen oder zusätzliche Tachographeneingaben würden Fahrer und Unternehmen unabhängig davon betreffen, ob der Lkw aus Deutschland, Polen, Tschechien, Rumänien, Litauen, Frankreich oder einem anderen EU-Staat stammt.

Noch ist offen, ob die EU-Kommission einzelne Vorschläge übernimmt. Für international tätige Flotten ist deshalb vor allem die Trennung zwischen heutiger Rechtslage und möglichen neuen Pflichten wichtig: Der Smart Tacho 2 und seine automatische Grenzerfassung sind bereits Realität. Eine zentrale Übermittlung dieser Grenzdaten, die zusätzliche Dokumentation von Be- und Entladevorgängen und die vorgeschlagenen Änderungen bei der Fahrerqualifikation sind es bislang nicht.

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