Wesentliches Element der Neuregelung ist eine abgestufte Maut für den Schwerverkehr, in die neben Infrastruktur und Lärmemissionen erstmals auch die Höhe der CO2-Emissionen einfließt. Damit soll erreicht werden, dass in wenigen Jahren eine deutlich schadstoffärmere LKW-Flotte auf den Straßen unterwegs ist.
Aufpreis für CO2-Emissionen
Mit einer Novelle des Bundesstraßen-Mautgesetzes und des ASFINAG-Gesetzes setzt Österreich die neue Wegekostenrichtlinie um. Damit wird für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse, die fahrleistungsabhängige Maut, die über elektronische Systeme eingehoben wird, neu geregelt. Künftig werden nicht nur Infrastrukturkosten und verkehrsbedingte Kosten durch Luftverschmutzung und Lärmbelastung einbezogen, sondern auch die durch CO2-Emissionen entstehenden Kosten mitberücksichtigt.
Die Einführung des neuen Preissystems werde von 2024 bis 2026 stufenweise erfolgen und die Valorisierung der Tarife für die Einrechnung der Infrastrukturkosten in die Maut für 2024 werde ausgesetzt.
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Im Gegensatz zu Deutschland scheint Österreich die Lage des Verkehrssektors und die Auswirkungen politischer Entscheidungen auf die Gesamtwirtschaft umfassender zu betrachten. In Deutschland wird trotz der Einwände der Branche noch in diesem Jahr die CO2-Abgabe eingeführt werden, wodurch die Preise in einigen Fahrzeugkategorien um bis zu 83 Prozent steigen werden.