[17.02]
Die Niederlande öffnen sich wieder
Ab morgen, dem 18. Februar, treten eine Reihe von Lockerungen in Kraft. Rasthöfe, Gaststätten, Tankstellen und Geschäfte, sowohl auf dem Neben- als auch auf dem Hauptstraßennetz, werden jedoch erst ab dem 25. Februar ohne weitere Einschränkungen geäffnet sein, informiert das Branchenportal tln.nl.
Ab morgen werden die allgemeinen Ladenschlusszeiten von 22:00 Uhr auf 01:00 Uhr verlängert. Auch die Pflicht-Isolation nach einer Covid-Infektion wird ab dem 18. Februar von sieben auf fünf Tage verkürzt.
[11.02]
Keine Testpflicht für geimpfte LKW-Fahrer bei Einreise nach England
Ab heute, 11. Februar 2022, 04:00 Uhr, müssen sich LKW-Fahrer, die aus dem Ausland nach England einreisen und vollständig geimpft sind, nicht mehr vor oder nach der Ankunft in England einem Antigentest unterziehen.
Alle, die nicht als vollständig geimpft gelten, müssen sich bis zum zweiten Tag einem Lateral-Flow-Schnelltest (LFD) unterziehen. Die Liste der Beratungsstellen für Unternehmen, bei denen LKW-Fahrer kostenlose COVID-19-Tests erhalten können, finden Sie HIER .
[22.12]
Großbritannien und Nordirland als Virusvariantengebiete eingestuft
Aufgrund der Omikron-Virusvariante wurden Großbritannien und Nordirland inklusive der Isle of Man sowie aller Kanalinseln und aller britischen Überseegebiete mit Wirkung zum 20.12.2021, 00:00 Uhr, als Virusvariantengebiete eingestuft. Für deutsche Staatsangehörige, die aus diesen Gebieten nach Deutschland reisen, gilt unabhängig vom Impfstatus eine 14-tägige Quarantäne ab Einreise.
Für Beschäftigte im Transportwesen, die sich weniger als 72 Stunden im Virusvariantengebiet aufgehalten haben, gilt eine Testpflicht. So müssen beispielsweise LKW-Fahrer, die aus den oben genannten Virusvariantengebieten nach Deutschland einreisen, beim beim Grenzübertritt einen gültigen Antigentest ( maximal 24 Stunden alt) oder einen gültigen PCR-Test maximal 72 Stunden alt) vorlegen können.
Beschäftigte im Transportwesen, die sich hingegen länger als 72 Stunden im Virusvariantengebiet aufgehalten, müssen ihre Einreise nach Deutschland anmelden und sich in eine 14tägige Quarantäne begeben.
Frankreich verschärft Corona-Maßnahmen
In Frankreich gelten mit Wirkung zum 18.12.2021 verschärfte Corona-Maßnahmen. Transport-Beschäftigte sind davon aber ausgenommen. Demnach unterliegen LKW-Fahrer, die aus aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat oder dem EU-Schengenraum einreisen, weder der Testpflicht, noch müssen sie sich absondern und das neue Formular „UK Locator“ ausfüllen.
Weiterhin ist aber im Fall vom internationalen Transport von Gütern das Formular „Bestätigung für internationale Transporteure“ vorzulegen. Darüber hinaus sind LKW-Fahrer, die von UK nach Frankreich einreisen, verpflichtet die ausgefüllte “EIDESSTATTLICHE ERKLÄRUNG” mitzuführen.
Fahrzeuge müssen auch mit Einweghandtüchern, Wasser und Seife oder Desinfektionsgel ausgestattet sein.
Italien mit neuen Corona-Einschränkungen
Mit dem neuen Dekret wird eine Reihe zusätzlicher Corona-Maßnahmen eingeführt. Diese gelten vorläufig bis zum 15. Januar 2022.
Die Nutzung von Flugzeugen, Schiffen und Fähren, des öffentlichen Nahverkehrs, der überregionale Bus- und Bahnverbindungen (ausgenommen die Meeresenge von Messina), von Hotels sowie der Zutritt zu Kongressen und Messen (in weißen und gelben Zonen) verläuft nach der 3G-Regelung. Hierfür muss der „Grüne Pass“ vorgelegt werden.
Die Teilnahme an sozialen, kulturellen und sportlichen Aktivitäten sowie der Zutritt zu Restaurants und Bars verläuft nach der 2G-Regelung. Hierfür muss der „Super Green Pass“ vorgelegt werden.
Die oben genannten Regeln gelten auch für LKW-Fahrer, meldet die Wirtschaftskammer Österreich.
[20.12]
Neue Corona-Einreiseregeln in Polen
Bis voraussichtlich 31. Januar 2022 muss jede Person, die von außerhalb des Schengen-Raums nach Polen einreist, vor/beim Grenzübertritt einen negativen PCR- oder Antigentest in englischer oder polnischer Sprache vorlegen. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Auch Geimpfte unterliegen der Testpflicht. Diejenigen, die keinen Test vorlegen können, müssen sich in eine 14tägige Quarantäne begeben.
LKW-Fahrer im internationalen Verkehr sind von der Testpflicht ausgenommen.
[07.12]
Testpflicht in UK für Berufskraftfahrer
Berufskraftfahrer unterliegen bis zu zwei Tagen Aufenthalt im Vereinigten Königreich keiner Testpflicht. Man wird auch nicht zur Selbstisolierung im Fahrerhaus verpflichtet, teilt die britische Regierung mit.
Bei längeren Aufenthalten gilt:
- Geimpfte Berufskraftfahrer müssen spätestens am zweiten Tag nach Ankunft getestet werden.
- Ungeimpfte Fahrer müssen sich drei Tests unterziehen: spätestens am zweiten Tag, am fünften und am achten Tag.
Weitere Hochrisikogebiete – Polen & Schweiz
Wegen der anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen stuft Deutschland die Nachbarländer Polen und die Schweiz ab dem 05.12 als Hochrisikogebiete ein.
Polen mit 3G-Regel
Wer aus Deutschland nach Polen einreist, muss entweder eine Impfung, einen Genesenennachweis oder einen negativen Covid-19-Test vorweisen, um nicht in Quarantäne zu müssen. Ausgeschlossen sind Berufskraftfahrer. Mundschutzpflicht gilt für alle in öffentlichen Gebäuden.
[06.12]
Frankreich mit weiteren Einschränkungen
Seit Montag (29. November) gelten in Frankreich verschärfte Corona-Regeln, die man bei der Eineise beachten muss:
- PCR- und Antigentests sind nur noch 24 Stunden lang gültig,
- Mundschutz ist in allen öffentlichen Gebäuden vorgeschrieben,
- der Impfpass verfällt nach 5 Monaten, wenn man die Impfung nicht auffrischt. Ausgenommen sind hiervon Berufskraftfahrer.
Für alle anderen, im Alter von 18 – 64 Jahren die vor dem 17. Juni 2021 geimpft wurden, bedeutet das, dass sie ihre Auffrischungsimpfung vor dem 15. Januar 2022 erhalten müssen, damit der Impfpass weiterhin gültig bleibt, informiert das Branchenportal tln.nl.
[02.12]
Norwegen hat die Einreisebestimmungen verschärft
Seit Freitag (26. November) gelten strengere Corona-Regeln, mit einigen Ausnahmen für LKW-Fahrer. Für Reisende entstehen damit neue Pflichten und Einschränkungen. Berufskraftfahrer müssen sich nicht testen lassen und unterliegen auch keiner Quarantäne. Jedoch müssen sich die Trucker vor der Einreise nach Norwegen registrieren und eine Bestätigung vorlegen. Diese muss nicht ausgedruckt werden und kann auf dem Handy angezeigt werden.
Portugal mit neuen Maßnahmen
Ab dem 1. Dezember 2021 sind in Portugal neue Maßnahmen in Kraft getreten. Reisende und Berufskraftfahrer, die nach Portugal einreisen, müssen Folgendes mit sich führen:
- EU-Digitales COVID-Zertifikat oder
- ein negatives Testergebnis*.
*-einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden vor der Abreise ist, oder einen negativen Antigentest, der nicht älter als 48 Stunden vor der Abreise ist.
Selbsttests werden nicht akzeptiert.
Reisende aus Risikogebieten, benötigen sowohl einen negativen Corona-Test als auch das digitale COVID-Zertifikat der EU. Berufskraftfahrer hingegen müssen lediglich das digitale COVID-Zertifikat der EU mit sich führen, informiert das Branchenportal tln.nl.
[30.11]
Neue Corona-Regeln an Tankstellen und in Raststätten
Die niederländische Regierung hat letzte Woche weitere Einschränkungen eingeführt, um das Coronavirus einzudämmen. Unter anderem müssen Bars und Restaurants von 17 bis 5 Uhr geschlossen bleiben. Raststätten und Tankstellen sind von diesen Regeln ausgenommen. Es gilt jedoch die Pflicht eine Maske zu tragen und 1,5m Abstand zu halten. Eine Impfnachweis muss nicht vorgelegt werden ( es sei denn die Tankstelle befindet sich nicht an der Autobahn), meldet das Branchenportal transport-online.nl.
[26.11]
Ab heute, dem 26. November 2021, tritt in Dänemark ein neues Gesetz in Kraft, das den Arbeitgebern das Recht einräumt, die Arbeitnehmer zu verpflichten, ein Covid-Zertifikat vorzulegen oder sich testen zu lassen und die Ergebnisse offenzulegen.
Für Berufskraftfahrer bedeutet dies, dass die Unternehmen eine Genesungsbescheinigung, eine Impfbescheinigung oder einen negativen Test verlangen können. Ein negativer Schnelltest ist 48 Stunden lang gültig, ein PCR-Test 72 Stunden lang. TLN empfiehlt, dänische Partner oder Kunden im Voraus zu fragen, ob sie ein Covid-Zertifikat benötigen.
[23.11]
Niederlande ist wieder Hochrisikogebiet
Seit Sonntag (21. November) gelten die Niederlande als “Hochrisikogebiet”. Für Reisende entstehen damit neue Pflichten und Einschränkungen. Der Güterverkehr ist von diesen ausgenommen, was heißt, dass bei der Einreise kein Impf- oder Genesungsnachweis noch ein negativer Corona-Test vorgelegt werden muss. Beschäftigte im Güterverkehr müssen sich auch weder bei der Einreise registrieren noch in Quarantäne begeben.
Pendler hingegen sind verpflichtet ihrem Arbeitgeber zweimal pro Woche einen Impf- oder Genesungsnachweis oder – falls keines von beiden vorhanden – einen negativen Corona-Test vorzulegen.
Darüber hinaus muss zum Schutz vor Covid-19 ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen gehalten werden.
Lockdown in Österreich
Aufgrund steigender Fallzahlen ist Österreich gestern in den Lockdown gegangen. Dieser soll mindestens 10 Tage dauern. Der private Wohnbereich darf nur mit einem triftigen Grund verlassen werden. LKW-Fahrer sind von den Einschränkungen ausgenommen und nur zu der 3G-Regel verpflichtet.