Dänemark: Gesetz gegen Lohndumping ist beschlossene Sache

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Die Arbeitsgemeinschaft Internationaler Strassenverkehrsunternehmer Österreichs informiert, dass die dänische Regierung die Gesetzesänderung  gegen Lohndumping (Register und Mindestlohn für Fahrer und Kabotagefahrten in Dänemark) beschlossen hat und diese zum 1. Januar 2021 in Kraft treten wird.

Die geänderte Fassung des Gesetzes wurde am 9. Juni 2020 angenommen. Das Inkrafttreten des Gesetzes bringt zum 1. Januar 2021 neue Pflichten für Transportunternehmen mit sich. Ausländische Transportunternehmen werden Fahrern, die Kabotagefahrten  oder kombinierte Transporte in Dänemark realisieren einen festen Stundensatz  zahlen müssen, der sich nach dem Kostenniveaus der Tarifverträge im Transportgewerbe richten wird. Einzelheiten zu dem Niveau des Mindestlohnes werden von der dänischen Regierung in Kürze vorgestellt.

Darüber wird für für ausländische Transportunternehmen die Pflicht entstehen, einige wichtige Informationen an ein Register der dänischen Gewerbebehörde Erhervervsstyrelsen zu melden. Die Arbeitsgemeinschaft Internationaler Strassenverkehrsunternehmer Österreichs nennt hier solche Angaben wie Firmenname, Geschäftsadresse und Kontaktinformationen, Angaben zum Verkehrsmittel, Fahrzeugkennzeichen, Start- und Enddatum der Fahrt, Identität und Kontaktdaten des Fahrers, der die Fahrt durchführt.

Wie die Arbeitsgemeinschaft Internationaler Strassenverkehrsunternehmer Österreichs betont, wird die Meldepflicht für ausländische Transportunternehmen für Kabotagefahrten (wenn das Gesamtgewicht des Fahrzeugs 3500 kg überschreitet) und für den dänischen Straßenteil von kombinierter Transport- und Buskabotage gelten.

Wer die Meldepflicht missachten wird, muss mit hohen Strafen rechnen.

Weitere Einzelheiten zu der Umsetzung der Vorschriften, wird die dänische Regierung bis zum Herbst präsentieren.

Foto: Pixabay/ MAKY_OREL 

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