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Quelle: Politi.dk

Ende der Übergangszeit. In diesem Land werden die Vorschriften des Mobilitätspakets bereits umgesetzt

Am 2. Februar traten die mit dem Mobilitätspaket eingeführten neuen Regeln für die Entsendung von Arbeitnehmern im Straßentransport in Kraft. Die dänischen Behörden führten daraufhin eine Übergangsfrist ein, während der die Kontrolldienste die Vorschriften nicht durchsetzten.

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Ende Januar dieses Jahres kündigte die dänische Verkehrsbehörde (Færdselsstyrelsen) an, dass die Kontrollen zur Einhaltung des neuen Rechts über die Entsendung von Fahrern bis zum 30. April dieses Jahres „unverbindlich“ sein werden. Bis Ende April wurden keine Bußgelder nach den neuen Rechtsvorschriften verhängt. Die Übergangszeit ist jedoch abgelaufen, so dass die dänische Verkehrsbehörde seit dem 1. Mai die neuen Vorschriften für die Entsendung im Verkehr durchsetzt, heißt es in der offiziellen Mitteilung.

Die Nichteinhaltung der Pflichten in Bezug auf die Registrierung von Entsendungen im IMI-System, die Zahlung einer angemessenen Vergütung oder das Fehlen einer angemessenen Dokumentation wird ab diesem Monat mit einem Bußgeld belegt.

Die Behörde erinnert daran, dass der entsandte Fahrer Anspruch auf den dänischen Mindeststundensatz hat, wenn er Kabotage oder den Teilabschnitt eines kombinierten Verkehrs auf der Straße durchführt. Der Fahrer muss bei der Straßenkontrolle seine Entsendeerklärung und zusätzliche Unterlagen vorlegen.

Nach Angaben von Færdselsstyrelsen beträgt der Mindeststundensatz in Dänemark bei Entsendungen zwischen dem 1. März 2022 und dem 28. Februar 2023 173,64 DKK (ca. 23,35 EUR) sowohl für Kabotage mit Fahrzeugen über 3,5 t als auch für Anfangs- und Endstrecken des kombinierten Verkehrs mit Fahrzeugen über 3,5 t.

Zeiten des Be- und Entladens, Ruhezeiten und andere verfügbare Arbeiten, die nicht durch das Fahren mit Gütern im Rahmen der Kabotage oder des Straßenanteils des kombinierten Verkehrs abgedeckt sind, werden nicht als Arbeitszeit angerechnet, die dem Mindestlohn unterliegt, erklärt das Amt in seiner Anleitung zu den neuen Regeln.

Außerdem erklärt Færdselsstyrelsen, ob der Fahrer Lohnabrechnungen, Arbeitsverträge und Stundenzettel mit sich führen muss.

Nein, der Fahrer muss lediglich über eine Kopie der Entsendungserklärung und der Dokumentation, dass der Transport in Dänemark stattfindet, verfügen und diese vorlegen können. Außerdem muss er die Daten des Fahrtenschreibers auf Aufforderung zur Verfügung stellen“ – informiert die dänische Verkehrsbehörde.

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