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Quelle: trans.iNFO / Bartosz Wawryszuk

EU will maximal zulässige Achslast anheben

Die Europäischen Kommission arbeitet seit einiger Zeit an der Überarbeitung der Richtlinie 96/53/EG über höchstzulässige Abmessungen und Gewichte von schweren Nutzfahrzeugen.  Mitunter ist eine Anhebung der maximal zulässigen Achslast vorgesehen.

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Die Richtlinie 96/53/EG über Gewichte und Abmessungen definiert höchstzulässige Gewichte und Abmessungen  für schwere Nutzfahrzeuge, die innerhalb der EU verkehren. Die Anpassung  des Dokuments soll bessere Anreize zur Verbesserung der Energieeffizienz des Straßenverkehrs schaffen und zur Verringerung der Treibhausgasemissionen führen.


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Eine der vorgeschlagenen Maßnahmen sieht vor, dass schwere Nutzfahrzeuge schwerer sein dürften. Künftig sollen diese 4 t mehr zu den maximal zulässigen 40 t wiegen. Wie die EU betont, soll dieses zusätzlich erlaubte Gewicht eine zusätzliche Nutzlast ermöglichen, sobald die Technologie leichter wird durch die Einführung aerodynamischer Fahrerhäuser beispielsweise.

Für emissionsfreie Fahrzeuge soll die maximal zulässige Achslast sogar von derzeit 42 t auf 44 t steigen. Auch der intermodalen Verkehr wird von der überarbeiteten Richtlinie profitieren: da für Lastkraftwagen, Anhänger und Sattelauflieger im Rahmen dieser Verkehrsart ein zusätzlichen Gewicht von 4 t erlaubt sein wird.

 

 

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