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Grenzübertritt an den Landgrenzen zu Österreich, Frankreich, Luxemburg, Dänemark und der Schweiz nur an bestimmten Grenzübergangsstellen möglich

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Ab dem 20. März 2020 ist der Grenzübertritt an den Landgrenzen zu Österreich, Frankreich, Luxemburg, Dänemark und der Schweiz nur noch an bestimmten Grenzübergangsstellen möglich.

Aufgrund der Corona-Pandemie hat Deutschland Mitte März seine Grenzen zu Frankreich, Österreich, Dänemark, Luxemburg und der Schweiz geschlossen. Ab dem 20. März 2020 ist der Grenzübertritt nur an bestimmten Grenzübergangsstellen möglich.

Die Liste der zugelassenen Grenzübergangsstellen ist hier einsehbar.

In wichtigen Ausnahmefällen, z.B. bei erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen, kann die Bundespolizei den Grenzübertritt ausnahmsweise auch an anderen grenzüberschreitenden Verkehrsverbindungen ermöglichen.

Die Bestimmungen sind sowohl für den PKW-Individualverkehr als auch für den LKW-Güterverkehr geltend.

Foto: Pixabay

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