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Intelligente Verkehrssysteme: Neues Gesetz verpflichtet zur digitalen Bereitstellung von Verkehrsdaten

Lesezeit 2 Min.

Freie Ladesäulen, Baustellen, ÖPNV-Auslastung: Künftig sollen solche Daten zentral über die Plattform „Mobilithek“ bereitgestellt werden. Die Branche sieht Vorteile – aber warnt vor Mehrbelastung.

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Neuregelung intelligenter Verkehrssysteme (IVSG) beschlossen. Er verpflichtet Behörden und Betreiber dazu, relevante Verkehrsdaten digital und zentral über die Plattform „Mobilithek“ bereitzustellen. Ziel ist eine vernetzte, effizientere Verkehrssteuerung und mehr Transparenz.

Verkehrsminister Patrick Schnieder erklärte:

„Mit dem neuen Gesetz schaffen wir die Grundlage für eine moderne, nachhaltige Mobilität. Daten zu Baustellen, Ladeinfrastruktur oder ÖPNV-Auslastung werden einheitlich und in Echtzeit bereitgestellt.“

Was das konkret bedeutet:

  • Sperrungen, Tempolimits oder Baustellen müssen künftig digital gemeldet werden.
  • Echtzeitdaten wie Warnungen vor Falschfahrern oder Hindernissen werden über den Zugangspunkt veröffentlicht – auch grenzüberschreitend.
  • Ladesäulen-Informationen und die Auslastung von ÖPNV und Vorrangsitzen für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste müssen bereitgestellt werden.

EU-Vorgaben als Auslöser

Hintergrund ist die Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/2661, die eine europaweite Verfügbarkeit solcher Daten verlangt. Die Mobilithek wird damit gesetzlich verankert – ursprünglich war ein eigenes Mobilitätsdatengesetz vorgesehen, das nun in das IVSG integriert wurde.

Kritik aus der Branche

Branchenvertreter äußern sich verhalten. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) kritisiert:

„Der Erfüllungsaufwand für die betroffenen Dateninhaber wird unterschätzt.“

Auch der ADAC warnt vor fehlender Nutzerfreundlichkeit:

„Verbraucher haben keinen direkten Zugang zu den Daten – sie sind auf kommerzielle Diensteanbieter angewiesen.“

Was bedeutet das für Transport & Logistik?

Die verpflichtende Bereitstellung von Verkehrsdaten kann Vorteile bringen – etwa durch bessere Planbarkeit und Routenoptimierung. Gleichzeitig steigen technische Anforderungen und Pflichten für Datenlieferanten. Besonders für kleinere Infrastrukturbetreiber und Unternehmen ist der Mehraufwand nicht zu unterschätzen.

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