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Quelle: Adobestock / Björn Wylezich

Expertenstreit um geplante Erhöhung der LKW-Maut

Die Bundesregierung plant eine Erhöhung der Mautgebühren für den LKW-Verkehr und die Güterverkehrsbranche lehnt diese zum geplanten Zeitraum ab. Nach dem Expertenstreit am Mittwoch zur öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses zum Entwurf des Bundesfernstraßenmautgesetzes, hagelte es an Kritik seitens der Branchenvertreter: "Jetzt die Maut zu erhöhen wäre das völlig falsche Signal."

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Die neuen LKW-Mautsätze sollen bekanntlich ab 1. Januar 2023 gelten. Doch die Änderung der Mautgebühren ist noch nicht final beschlossen, obwohl Verkehrsstaatssekretär Oliver Luksic während der Anhörung sagte, dass die Mautanpassung wie geplant komme, da der Bund hierzu verpflichtet sei. Doch zugleich gebe die Eurovignettenrichtlinie die Möglichkeit, das Gesetz auch noch später anzupassen, hierzu werden das Verkehrsministerium noch Vorschläge erarbeiten.

Die Erhöhung der Mautgebühren für den LKW-Verkehr würde für die Transportbranche Steigerungen von 3,8 Prozent bis 40,6 Prozent bedeuten, rechnet der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) aus und forderte eine Verschiebung der vorgesehene Erhöhung, um eine eingehende Mautreform vornehmen zu können.

„Viele Unternehmen stehen vor dem Aus“, sagte Jens Pawlowski, Leiter der Berliner Niederlassung des Bundesverbandes Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL), eine genaue Zahl der Insolvenzgefährdeten Unternehmen wurde nicht genannt.

LKW-Transport: Kernbotschaften der Branchenvertreter

Die Kernbotschaften der Branchenvertreter aus der Güterverkehrsbranche nach der Anhörung lauten:

  • Die Mauterhöhung zum Jahresbeginn kommt in der aktuellen Krisensituation zur absoluten Unzeit.
  • Die Mittelständischen Transportunternehmer brauchen endlich eine Entlastung, keine Belastung durch den Staat.
  • Der Maut müsse eine Gegenleistung in Form eines Qualitätsversprechens bei der Infrastruktur gegenüberstehen – mehr LKW-Stellplätze, attraktivere Rastplätze, intakte Straßen und Brücken.

>> Öffentliche Anhörung auf YouTube: Expertenstreit um geplante Erhöhung der Lkw-Maut-Sätze

>> Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes (20/3171).

Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf sollen die Spielräume der EU-Richtlinie genutzt werden, um die tatsächlichen externen Kosten den Nutzern der mautpflichtigen Strecken anzulasten.

So soll gemäß des Koalitionsvertrages zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP eine CO2-Differenzierung bei der LKW-Maut vorgenommen, der gewerbliche Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen einbezogen und ein CO2-Zuschlag eingeführt werden.

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