Die Generaldirektion Mobilität und Verkehr (DG Move) der Europäischen Kommission hat vergangene Woche neue, überarbeitete Leitlinien zur umstrittenen Bestimmung des Mobilitätspakets veröffentlicht, die im Februar dieses Jahres in Kraft getreten ist. Es handelt sich um die obligatorische Lkw-Rückkehrpflicht nach
acht Wochen internationalem Verkehr.
Warum wurden die Leitlinien geändert?
Laut den bisherigen Leitlinien, die im Juni veröffentlicht wurden, galt die Rückkehrpflicht für:
- Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, die ihre Betriebsstätte verlassen und für den internationalen Gütertransport im Auftrag Dritter verwendet werden und;
- Transportunternehmen nach Art. Pkt. e) und g) der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 zur Verfügung stehen sowie als solche gemäß den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, registriert oder auf den Markt gebracht und in Betrieb genommen werden.
Die Tatsache, dass die Leitlinien auch Anhänger und Sattelauflieger umfassten, hat praktisch den gesamten europäischen Transportsektor empört. Kritik an den Brüsseler Richtlinien kam aus ganz Europa – aus Ost und West. Der niederländische Verband der Transportunternehmer TLN warnte, dass derart ausgelegte Vorschriften „den einheitlichen Transportmarkt zerstören werden“.
Überdies stellten die Niederländer die praktische Möglichkeit einer Durchsetzung dieser Regelung in Frage und betonten, dass Anhänger und Sattelauflieger über keine Fahrtenschreiber verfügen.
Auch die dänische Transportorganisation DI Transport, die selbst die Rückkehr der Zugmaschinen kritisierte, warnte davor, dass die Ausdehnung dieser Pflicht auf Auflieger und Anhänger „zu deutlich höheren Transportpreisen in der EU führen wird, was den Handel beeinträchtigen und das Wirtschaftswachstum einschränken könnte”.
Auch einige Politiker hielten die Richtlinien für nicht umsetzbar. Ein Beispiel ist die dänische Verkehrsministerin Trine Bramsen, die sagte, ihr Land werde sich der Auslegung der Europäischen Kommission „nicht beugen“.
Maciej Wroński, Präsident des Verbandes „Transport i Logistyka Polska“, informierte wiederum über die geplante Änderung der Richtlinien und verwies dabei auf ein Schreiben an die Organisation Business Europe, das von Krystian Schmidt, Direktor der DG Move, verfasst wurde und der darin einräumte, dass es sich bei den bisherigen Leitlinien um „Entwürfe (veröffentlicht) interessierter Kreise“ handele, die einer Diskussion dienen sollten. Außerdem wurde die Veröffentlichung neuer, endgültiger Anweisungen angekündigt.
Neue Leitlinien
Drei Wochen nach der Ankündigung erschienen auf der Website von DG Move die neuen und überarbeiteten Leitlinien für die Lkw-Rückkehrpflicht. Die Bestimmung zu Sattelaufliegern und Anhängern ist entfallen. Demnach umfasst die umstrittene Regelung des Mobilitätspakets:
- Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, die der internationalen gewerblichen Güterbeförderung dienen, die die Betriebsstätte des Unternehmens in dem Mitgliedstaat verlassen und Transportunternehmen im Sinne des Art, 5 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 zur Verfügung stehen.