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Österreich hebt die Lockerungen der Arbeitszeit von Fahrern teilweise auf. Auch Spanien führt diesbezüglich neue Regeln ein

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Die Österreicher geben die im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie eingeführten Sondermaßnahmen für den Güterverkehr langsam auf. Spanien setzt wiederum neue Vorschriften über die Arbeits- und Ruhezeiten der Fahrer um.

– Die Regierung in Wien hat einige Ausnahmen von den Richtlinien für die Arbeits- und Ruhezeiten der Fahrer aufgehoben. Nach dem kürzlich erlassenen Dekret des Ministeriums für Inneres und Arbeit gelten vom 11. April bis zum 31. Mai neue Regeln:

– Die normalen Ruhezeiten wurden wiederhergestellt: 11 Stunden pro Tag (frühere Maßnahmen sahen 9 Stunden vor) und 45 Stunden pro Woche (zuvor vorübergehend 24 Stunden).

– Darüber hinaus muss ein Fahrer eine Pause nach 4,5 Stunden Arbeit einlegen (statt wie bisher nach 5,5 Stunden).

Die Ausnahmen von der maximalen Tageslenkzeit (11 statt der vorgeschriebenen 9 Stunden), der maximalen Wochenlenkzeit (60 statt 56 Stunden) und der Lenkzeit innerhalb von zwei Wochen (100 statt 90 Stunden) gelten jedoch weiterhin – berichtet die „Österreichische Verkehrszeitung”.
Die neuen Regeln gelten für den nationalen und internationalen Transport.

Nach dem oben genannten Erlass wird das Wochenendfahrverbot für Lastkraftwagen bis zum 19. April ausgesetzt.

Änderungen in Spanien

Spanien wendet neue Regeln für Arbeits- und Ruhezeiten an – berichtet der spanische Verkehrsgewerkschaftsbund Fenadismer. Sie gelten vom 13. April bis zum 31. Mai und stellen, wie in Österreich, eine langsame Aufhebung der bisher angewandten Lockerungen dar.

Dies sind die Ausnahmen, die in Spanien gelten, gemäß einer am 15. April im spanischen Amtsblatt BOE (Boletín Oficial del Estado) veröffentlichten Verordnung:

Artikel 6.1 – Die tägliche maximale Lenkzeit von 9 Stunden wird auf 11 Stunden erhöht. Allerdings müssen Pausen von 45 Minuten alle 4,5 Stunden eingehalten werden.

Und obwohl die maximale tägliche Lenkzeit auf 11 Stunden erhöht wurde, werden die Grenzwerte für die wöchentliche (56 Stunden) und zweiwöchentliche (90 Stunden) Lenkzeit beibehalten.

Artikel 8.1 – Ein Fahrer kann jede tägliche Ruhezeit auf 9 Stunden verkürzen, während gemäß der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 die tägliche Ruhezeit von 11 Stunden dreimal (zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten) verkürzt werden kann.

Artikel 8.6 – Der Fahrer kann zwei verkürzte Wochenpausen (24 Stunden) hintereinander einlegen, vorausgesetzt, dass die beiden Pausen über einen Zeitraum von 4 Wochen regelmäßige wöchentliche Pausen von 45 Stunden darstellen. Es besteht keine Notwendigkeit, die reduzierte wöchentliche Ruhezeit auszugleichen.

Artikel 8.8 – Normale wöchentliche Ruhezeiten (45 Stunden) können in der Kabine genommen werden, vorausgesetzt, das Fahrzeug ist für diesen Zweck geeignet und geparkt (gilt für Fahrzeuge mit Doppelbesatzung).

Die Regeln gelten, trotz nachträglicher Veröffentlichung im BOE, rückwirkend ab 13. April. Der Grund dafür war, dass die Europäische Kommission keine Antwort auf den Antrag des Verkehrsministeriums auf Verlängerung der Ausnahmeregelungen gab.

Portugal

Portugal befindet sich in einer ähnlichen Situation wie Spanien. Obwohl die Ausnahmen von den Arbeits- und Ruhezeiten in diesem Land am 6. April ausgelaufen sind, hat die dortige Regierung von der Europäischen Kommission noch immer keine Genehmigung zur Umsetzung der neuen Regeln erhalten. Dennoch kündigte Portugal neue Ausnahmeregelungen an, die vom 7. bis 21. April in Kraft treten sollen – berichtet Fenadismer.
Diese sehen Folgendes vor:

Artikel 6.1 – Die tägliche Arbeitszeit kann auf 11 Stunden (anstelle von 9 Stunden) verlängert werden.

Artikel 8.6 – Während zwei aufeinander folgenden Wochen muss mindestens eine reguläre Pause von 45 Stunden und eine 24-Stunden-Pause, die nicht kompensiert werden muss, stattfinden.

Artikel 8.8In der Kabine kann eine regelmäßige wöchentliche Pause eingelegt werden, vorausgesetzt, das Fahrzeug ist ordnungsgemäß ausgestattet und geparkt.

Foto: Trans.INFO

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