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Digitalisierung: 5.000 LKW pro Tag müssen künftig nicht mehr an der Grenze halten

Österreich und die Schweiz digitalisieren Zollabfertigungen - Hauptziel ist die Vereinfachung sowie die Beschleunigung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs.

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Das Zollamt Österreich und das Schweizer Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) haben letzte Woche in Bern eine Verwaltungsvereinbarung zur Förderung und Abstimmung ihrer jeweiligen Digitalisierungsvorhaben unterzeichnet. Die beiden Behörden haben sich dabei auf einen gemeinsamen digitalisierten Grundzollprozess für beide Seiten der Grenze geeinigt, um die bislang papiermäßig vollzogenen Förmlichkeiten an der Grenze bzw. im Rahmen der bestehenden Zollkorridore durchgehend zu digitalisieren.

Umsetzungsmaßnahmen bis Ende 2027 abgeschlossen

Heute halten mehr als 5.000 LKW pro Werktag an der Grenze an, um die Zollformalitäten zu erledigen. Das wird künftig nicht mehr nötig sein, da bis Ende 2027 die dafür erforderlichen prozessualen und organisatorischen Anpassungen bei den Grenzzollstellen der beiden Länder implementiert werden, heißt es in einer Pressemitteilung vom 18. August des österreichischen Bundesministeriums für Finanzen (BMF).

Damit sollen Zollabfertigungen von den jeweiligen österreichischen Grenzzollstellen zu zugelassenen Warenorten in Vorarlberg, welche durch entsprechend zertifizierte Unternehmen genutzt werden, verlagert werden. Durch diese Maßnahme wird auch die Zollstelle Wolfurt nachhaltig entlastet werden.

Vorarbeiten bereits gestartet

Als Grundlage für die weiteren Umsetzungsschritte dient eine gemeinsame, rollierende Master-Planung in enger Abstimmung mit allen Stakeholdern wie dem BAZG und dem Land Vorarlberg. Die dazu erforderlichen Vorarbeiten wurden bereits diesen Sommer gestartet. Darüber hinaus stehen bereits sowohl die organisatorischen als auch die technischen Spezifikationen den im grenzüberschreitenden Warenverkehr tätigen Unternehmen auf der Website des BMF zur Verfügung. Im Herbst 2023 soll es wiederführende Informationen dazu geben.

Nach Angaben des BMF soll zu Beginn des ersten Quartals 2024 der Testbetrieb starten – hinsichtlich der elektronischen Kommunikation der in beiden Richtungen zu übermittelten Nachrichten zwischen den IT-Systemen der Zollverwaltung (Korridormodul) und denen der Wirtschaftsbeteiligten. Im zweiten Quartal 2024 sollen dann die ersten sogenannten Pilotkorridore durch ein angepasstes stufenweises Roll-Out in den Echtbetrieb überführt werden.


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