Im Rahmen der europäischen Verkehrssicherheitskampagne “Truck and Bus” von ROADPOL kassierte ein italienischer Trucker eine Rekordstrafe von achtundachtzig verschiedenen Bußgeldern in Höhe von 27.000 Euro.
Die Beamten stellten bei der Überprüfung der von den Fahrtenschreiberscheiben aufgezeichneten Daten der letzten 28 Tage fest, dass der Fahrer die vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten seit Wochen nicht eingehalten hatte und überschritt diese erheblich.
An einem Tag ist der LKW-Fahrer 20 Stunden am Stück ohne Pause gefahren (die Höchstgrenze liegt bei 10 Std.) und hatte nur 4 Stunden Ruhezeit (die Mindestgrenze liegt bei 9 Std.).
Nach Angaben der Polizei gab der Fahrer alle ihm vorgeworfenen Taten zu. Dem Transportunternehmen für das er arbeitet, wurde ebenfalls eine Geldstrafe auferlegt.
Was zählt zu den Lenkzeiten?
Neben dem Fahren haben LKW-Fahrer häufig auch noch andere Aufgaben zu erledigen. Dazu gehören u.a.:
- Be- und Entladung bzw. deren Überwachung
- Reinigung und Wartung
- Erledigung von gesetzlichen und behördlichen Formalitäten
Die Zeit, die für diese Tätigkeiten verwendet wird, zählt nicht zur Lenkzeit, wohl aber zur Arbeitszeit des Fahrers. Die Pausen müssen deshalb auch diese Aufgaben berücksichtigen und genau das tut das Arbeitszeitgesetz.