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Smart Tacho 2: Brüssel verlängert Nachrüstfrist

Die EU-Kommission gewährt eine Übergangsfrist von zwei Monaten für die Nachrüstung neuzugelassener LKW mit dem Smart Tacho 2. Was bedeutet das in der Praxis, die Einzelheiten dazu.

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Seit dem 21. August 2023 muss in allen neu zugelassenen Nutzfahrzeugen ein intelligenter Tachograph der zweiten Generation verbaut sein. Das Problem ist jedoch, dass die Smart Tacho 2-Anbieter immer noch nicht in der Lage sind, ausreichende Mengen an die LKW-Hersteller zu liefern. Derzeit gibt es nur zwei zugelassene Geräte, von Continental und Stoneridge.

Der internationale Transportverband (IRU) hat die EU-Kommission bereits darüber informiert und eine Übergangsfrist gefordert. Nun reagiert Brüssel auf die Forderungen und gewährt mehr Zeit für die Ausrüstung von Neufahrzeugen mit dem Smart Tacho 2.

Die EU-Kommission hat eine Übergangsfrist bis zum Jahresende vorgeschlagen, um LKW und Reisebusse, die seit dem 21. August 2023 zugelassen sind, mit dem Smart Tacho 2 ausrüsten zu können, sowohl für den nationalen als auch für den internationalen Verkehr, heißt es vonseiten IRU.

Demnach liegt die Entscheidung bei den Mitgliedstaaten die den Betreibern bis zum 18. August 2025 Zeit geben können, schwere Nutzfahrzeuge, die zwischen dem 21. August 2023 und dem 31. Dezember 2023 zugelassen wurden, mit den Smart Tacho 2-Geräten nachzurüsten. Dieses Datum entspricht der Nachrüstfrist für Fahrzeuge, die nicht mit der neuen Generation ausgestattet sind und im internationalen Transportverkehr eingesetzt werden.

Wir freuen uns, dass die Kommission uns und den EU-Mitgliedstaaten zugehört hat. Derzeit sind einfach nicht genügend Smart Tacho 2-Geräte verfügbar”, sagte Raluca Marian, IRU Director of EU Advocacy. „Ohne diese Schonfrist wären Zehntausende neue LKW und Reisebusse in Lagerhallen und auf Parkplätzen in der gesamten EU festgefahren”, fügt sie hinzu.


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