Gendarmerie de la Charente-Maritime/Facebook

Tachograf manipuliert: Lkw fuhr 634 Kilometer, erfasst wurden nur 301

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Französische Gendarmen stoppten einen Lkw, dessen Tachograf lediglich 301 Kilometer auswies – tatsächlich hatte das Fahrzeug 634 Kilometer zurückgelegt. Der Fahrer räumte ein, mit einer Fernbedienung Aufzeichnungen über seine Lenkzeiten manipuliert zu haben. Nun musste er eine Kaution in Höhe von 3.750 Euro hinterlegen. Der Fall zeigt, wie empfindlich die Strafen für Tachografenmanipulationen in Europa inzwischen ausfallen – auch in Schweden, wo am 1. August 2026 neue Regeln in Kraft traten.

Dieser Text wurde mit Unterstützung eines automatischen Übersetzungstools erstellt. Es kann daher zu inhaltlichen und sprachlichen Ungenauigkeiten kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Die wichtigsten Punkte:

  • Der Tachograf des in Frankreich kontrollierten Lkw zeigte 301 Kilometer an. Tatsächlich waren es 634 Kilometer.
  • Der Fahrer gab zu, mit einer Fernbedienung die Aufzeichnungen über seine Lenkzeiten manipuliert zu haben. Außerdem konnte er bei der Kontrolle keine erforderliche Gemeinschaftslizenz vorlegen.
  • Die französischen Behörden verlangten eine Kaution in Höhe von 3.750 Euro. Für Manipulationen an Kontrollgeräten drohen bis zu einem Jahr Haft und eine Geldstrafe von bis zu 30.000 Euro.
  • Seit dem 1. August 2026 können Tachografenmanipulationen in Schweden mit einer Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Haft geahndet werden.
  • Auch andere Länder gehen über eine gewöhnliche Geldstrafe hinaus: In Polen sind in bestimmten Fällen bis zu fünf Jahre Haft möglich, in Tschechien kann die Kaution bis zu 200.000 tschechische Kronen betragen.

Die Kontrolle fand in Saint-Jean-d’Angély im westfranzösischen Département Charente-Maritime statt. Bei der Auswertung der Fahrzeugdaten stellten Beamte der motorisierten Einheit aus Saintes eine erhebliche Abweichung zwischen der vom Tachografen registrierten Strecke und der tatsächlich zurückgelegten Distanz fest.

Die Differenz betrug 333 Kilometer. Schließlich händigte der Fahrer den Kontrolleuren die Fernbedienung aus und bestätigte, sie zum Verbergen von Lenkzeiten eingesetzt zu haben.

301 Kilometer aufgezeichnet – tatsächlich waren es 634

Auf dem Tachografen waren 301 Kilometer vermerkt. Die Kontrolle ergab jedoch, dass das Fahrzeug tatsächlich 634 Kilometer zurückgelegt hatte. Mit der Fernbedienung konnte der Fahrer in die Aufzeichnungen des Tachografen eingreifen. Dadurch wurde ein Teil der tatsächlichen Fahrzeugaktivität nicht korrekt erfasst.

Bei dem Verstoß blieb es nicht. Der Fahrer konnte während der Kontrolle außerdem die für den Transport erforderliche Gemeinschaftslizenz nicht vorzeigen. Wegen der festgestellten Verstöße verlangten die französischen Behörden eine Kaution in Höhe von 3.750 Euro.

Frankreich: bis zu 30.000 Euro und ein Jahr Haft

Die in diesem Fall geforderte Kaution liegt deutlich unter der Höchststrafe, die in Frankreich für Eingriffe in den Tachografen vorgesehen ist.

Nach dem französischen Transportgesetz können das Fälschen elektronischer Daten oder die unzulässige Veränderung von Kontrollgeräten mit bis zu einem Jahr Haft und einer Geldstrafe von bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Ein manipuliertes Fahrzeug darf außerdem stillgelegt werden, bis der ordnungsgemäße Zustand wiederhergestellt ist.

Für den Missbrauch einer Fahrerkarte gelten zusätzliche Sanktionen. Wer mit der Karte einer anderen Person fährt, eine nicht zugelassene Karte verwendet oder den Tachografen ohne die vorgeschriebene Karte bedient, muss mit bis zu sechs Monaten Haft und bis zu 3.750 Euro Geldstrafe rechnen.

Der Fall aus Frankreich macht zudem deutlich, dass Tachografenmanipulationen nicht zwingend mit dem bekannten Magneten erfolgen müssen. Eine Fernbedienung kann es ermöglichen, das System direkt aus dem Fahrerhaus heraus zu beeinflussen.

Schweden führt Haftstrafen für Tachografenmanipulationen ein

Am 1. August 2026 traten in Schweden neue Vorschriften zu Tachografenmanipulationen und schweren Verstößen im Zusammenhang mit den Geräten in Kraft. Das schwedische Parlament hatte die Änderungen im Juni beschlossen.

Nach der neuen Regelung drohen für Manipulationen eine Geldstrafe oder bis zu ein Jahr Haft. Erfasst sind unter anderem das Verfälschen, Blockieren oder Löschen von Daten, die im Tachografen oder auf der Fahrerkarte gespeichert sind. Auch die Nutzung eines Fahrzeugs, das mit Geräten für solche Eingriffe ausgestattet ist, fällt darunter.

Die Vorschriften richten sich ebenso gegen Personen, die Geräte zur Manipulation von Tachografen herstellen, entwickeln, besitzen, vertreiben oder verkaufen. Auch dafür kann eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr verhängt werden.

Die schwedische Polizei darf Fahrer unter klar definierten Voraussetzungen künftig auch einer Durchsuchung unterziehen – etwa wenn der Verdacht auf einen schweren Verstoß besteht, bei dem die Fahrerkarte einer anderen Person verwendet wurde. Zudem wurden die Befugnisse zur Durchsuchung von Fahrzeugen nach Manipulationsvorrichtungen ausgeweitet.

Polen: bis zu fünf Jahre Haft

In Polen kann eine Manipulation des Tachografen auch strafrechtliche Folgen haben, wenn sie den Kilometerstand des Fahrzeugs beeinflusst. Nach Artikel 306a des polnischen Strafgesetzbuchs drohen jedem, der den Kilometerstand verändert oder die korrekte Messung beeinträchtigt, drei Monate bis fünf Jahre Haft.

Dieselbe strafrechtliche Verantwortung kann auch die Person treffen, die einen solchen Eingriff in Auftrag gibt. Daneben sind nach den Transportvorschriften zusätzliche Verwaltungssanktionen für Verstöße bei der Nutzung des Tachografen möglich.

Spanien: Manipulation kann als Straftat gelten

In Spanien kann ein Eingriff in den Tachografen über eine Ordnungswidrigkeit hinausgehen und als Dokumentenfälschung bewertet werden.

Bestätigt wurde diese rechtliche Einschätzung durch ein Urteil des spanischen Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 2020. Darin ging es um eine Manipulation, durch die der Tachograf während der Fahrt eine Ruhezeit registrierte.

Je nach rechtlicher Einordnung können bis zu drei Jahre Haft drohen. Auch der Arbeitgeber kann zur Verantwortung gezogen werden, wenn sich eine Beteiligung an der Manipulation oder Druck auf den Fahrer zur Umgehung der Vorschriften nachweisen lässt.

Italien: Geldstrafen und mögliche Strafverfahren

Italien verfolgt Verstöße gegen Tachografenvorschriften sowohl verwaltungsrechtlich als auch strafrechtlich. Für Fahrer können Geldstrafen zwischen 868 und 3.481 Euro anfallen. Zusätzlich kann der Führerschein vorübergehend entzogen werden.

Wer vorsätzlich in das Gerät eingreift, kann außerdem unter Strafvorschriften fallen, die das Entfernen oder Außerbetriebsetzen von Schutzvorrichtungen ahnden, die Beschäftigte vor Unfällen schützen. In solchen Fällen sind bis zu fünf Jahre Haft möglich.

Entscheidend ist daher die rechtliche Bewertung des Verhaltens. Nicht jeder Bedienfehler am Tachografen führt automatisch zu einem Strafverfahren. Eine bewusste Manipulation kann jedoch deutlich schwerer wiegen als ein gewöhnlicher Verstoß gegen die Lenk- und Ruhezeiten.

Tschechien: Kaution von bis zu 200.000 Kronen

In Tschechien können die Behörden während einer Kontrolle eine hohe Kaution verlangen, wenn die Gefahr besteht, dass sich ein Transportunternehmen dem Verfahren entzieht oder eine spätere Vollstreckung erschwert wird. Die Kaution kann zwischen 5.000 und 200.000 tschechischen Kronen liegen. Ihre Höhe richtet sich unter anderem nach der Schwere und Dauer des Verstoßes sowie nach dem entstandenen Schaden. Sie darf die für die Tat vorgesehene Höchststrafe nicht übersteigen.

Wird eine Manipulation am Tachografen festgestellt, kann das Fahrzeug außerdem stillgelegt werden. Die Weiterfahrt ist dann erst möglich, wenn die unzulässige Vorrichtung oder Veränderung entfernt wurde und der Tachograf wieder ordnungsgemäß funktioniert.

Schwere oder wiederholte Manipulationen können zudem die Zuverlässigkeit eines Transportunternehmens gefährden – eine der Voraussetzungen für die Ausübung des Straßengüterverkehrs.

Tachografenmanipulationen sind längst mehr als ein Verkehrsverstoß

Die Kontrolle in Frankreich zeigt, welches Ausmaß ein Eingriff in das Aufzeichnungssystem haben kann. Der Lkw hatte 634 Kilometer zurückgelegt, während der Tachograf nur 301 Kilometer registrierte.

Die Vorschriften in verschiedenen europäischen Ländern machen deutlich, dass besonders schwere Fälle zunehmend nicht mehr als reine Verstöße gegen Transportvorschriften behandelt werden.

In Frankreich sind bis zu ein Jahr Haft und eine Geldstrafe von 30.000 Euro möglich. Auch Schweden sieht inzwischen bis zu ein Jahr Haft vor. Beeinträchtigungen des Kilometerstands können in Polen mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden. In Spanien und Italien kann eine vorsätzliche Verfälschung der Aufzeichnungen ebenfalls strafrechtliche Folgen haben.

Ob Fernbedienung, Magnet, Sensormanipulation oder veränderte Elektronik – technisch mögen sich die Methoden unterscheiden, das Ziel bleibt gleich: Die tatsächliche Fahrzeugaktivität soll verborgen und eine Aufzeichnung erzeugt werden, die nicht zur gefahrenen Strecke passt.

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