In Frankreich gibt es in vielen Städten Umweltzonen, die nur mit einer Umweltplakette, der Crit’Air-Vignette, befahren werden dürfen. Die deutsche Umweltplakette ist in Frankreich nicht ausreichend. Das Fehlen der Plakette kann mit einem Bußgeld zwischen 68 und 375 Euro geahndet werden.
Auf der Webseite ZFE.green können Unternehmen anhand des Tools InTerLUD, welches als Beta-Version markiert ist, ihre Fahrten unter Berücksichtigung der Umweltzonen planen und optimieren.
Die Webseite ist bislang einsprachig und nach Eingabe der Fahrzeugklasse, sowie des Standorts werden Details der jeweiligen Umweltzone angezeigt.
Wer erhält die französische Plakette?
Die Umweltplakette selbst ist in sechs unterschiedliche Kategorien unterteilt, die farblich unterschieden werden. Welche Crit’Air-Vignette nötig ist, hängt von dem Fahrzeugtyp, der Euro-Schadstoff-Norm und dem Datum der erstmaligen Zulassung im Straßenverkehr ab.
Die Crit’Air-Vignette erhalten auf Antrag folgende Fahrzeuge:
- leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse (zGM), die nach dem 30.9.1997 erstmals zugelassen wurden,
- LKW mit erstmaliger Zulassung ab dem 1.10.2001.
Älteren Fahrzeugen wird keine Umweltplakette zugeteilt. Sie dürfen die französischen Umweltzonen nicht befahren, sofern nicht eine lokal geltende Ausnahmeregelung greift.
Fahrverbot in Straßburg
Am 1. Januar 2023 gilt in Straßburg das Fahrverbot in der Umweltzone für Kraftfahrzeuge mit einer Crit’Air-Vignette der Klasse 5 und ohne Crit’air-Vignette. Die Umweltzone wird durch automatisierte Kontrolle mittels Kennzeichenerfassung überwacht.
Verstöße werden bei Kraftfahrzeugen bis 3,5t zGG mit einer Geldbuße von 68 Euro bestraft und bei schwereren Fahrzeugen werden 135 Euro fällig. Ab 2024 werden Verbot und Ahndung auf Fahrzeuge mit Crit’Air-Vignette der Klasse 4 erweitert.