Die E-Vignette wird ab dem 1. August 2023 über das “Via Portal” des BAZG erhältlich sein. Für den Kauf sind lediglich drei Informationen notwendig: Fahrzeugkategorie, Zulassungsland und Kontrollschild.
Die Kosten für die E-Vignette sind dieselben wie für die Klebevignette und belaufen sich auf 40 Franken. Die E-Vignette ist für das jeweilige Kalenderjahr gültig – vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres.
Der größte Vorteil der E-Vignette liegt darin, dass diese nicht an das Fahrzeug gebunden ist, sondern mit dem Kontrollschild verknüpft ist, was einen zeit- und ortsunabhängigen Kauf möglich macht. Für Wechselschilder wird künftig auch nur noch eine E-Vignette benötigt. Weiter zählt das BAZG auch auf, dass keine Neubeschaffung notwendig sein wird, wenn im Verlauf des Jahres ein neues Fahrzeug gekauft wird – sofern das gleiche Kontrollschild benutzt wird – oder wenn ein Scheibenbruch passiert.
Der Umtausch einer Klebevignette in eine E-Vignette ist nicht möglich.
Wer mehrere vignettenpflichtige Fahrzeuge besitzt, kann mittels einmaliger Registrierung auf dem ePortal des Bundes eine Zusatzfunktion zum Kauf mehrerer E-Vignetten aktivieren.