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Ein Jahr Gefängnis und 30.000 Euro Strafe

Französische Behörden zwingen rumänische Fahrer, nach Hause oder zum Firmensitz zurückzukehren, auch wenn diese Fahrer es vorziehen, einen Kurzurlaub in einem EU-Mitgliedstaat zu machen" - heißt es in einer Mitteilung des rumänischen Branchenverbands UNTRR. Die Organisation berichtet über Schreiben, die die Unternehmen in den letzten Wochen von der Verkehrsaufsichtsbehörde DREAL wegen Verstößen gegen die EU-Vorschriften erhalten haben.

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Seit anderthalb Jahren sind in der EU die Bestimmungen der EU-Verordnung 1054/2020 in Kraft, die Teil des Mobilitätspakets I ist und die Rückkehr der Fahrer vorschreibt. Konkret müssen Transportunternehmen, die grenzüberschreitende Transporte durchführen, ab Februar 2022 die Rückkehr ihrer Fahrer in das Niederlassungsland des Unternehmens organisieren, damit diese nach drei oder vier aufeinanderfolgenden Wochen im Ausland eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden einlegen können.

Die Strafen für die Nichteinhaltung der Vorschriften fallen je nach Land sehr verschieden aus. Frankreich geht bei diesem Vergehen äußerst streng vor: Artikel 1.3315-4-1 des Transportgesetzes sieht eine Geldstrafe von bis zu 30.000 Euro und bis zu einem Jahr Gefängnis vor.

Nach Angaben des rumänischen Branchenverbands UNTRR (Uniunea Nationala a Transportatorilor Rutieri din Romania ) zwingen die Franzosen aber die rumänischen Fahrer, nach Hause oder an den Unternehmenssitz zurückzukehren, auch wenn diese Fahrer dies nicht wollen und lieber einen Kurzurlaub in einem EU-Mitgliedstaat verbringen würden.

Das liegt daran, dass viele es als lästig empfinden, für einen kurzen Zeitraum zum Niederlassungsland des Unternehmens oder an ihren Wohnort zurückzukehren, erklärt die Organisation.


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UNTRR berichtete diese Woche auch, dass im vergangenen Monat mehrere rumänische Transportunternehmen ein Einschreiben der französischen Verkehrsaufsichtsbehörde DREAL erhalten haben, in dem es heißt:

„Bei einer Verkehrskontrolle des Fahrzeugs Y, das von Fahrer X gefahren wird, hat der Kontrolleur einen Verstoß gegen die Lenk-und Ruhezeiten, da der Fahrer nicht die Möglichkeit hat, seine wöchentliche Ruhezeit an seinem Wohnort oder im Niederlassungsland des Unternehmens einzulegen. Dies stellt somit einen Verstoß gegen Artikel 1.3315-4-1 dar”.

Nach Angaben von Smaranda Raguna, der UNTRR-Anwältin in Frankreich, wurden bei den dortigen Gerichten etwa zehn Verfahren gegen rumänische Unternehmen eingeleitet, wobei die ersten Verfahren bis Ende 2023 stattfinden sollen.

„Es bleibt daher abzuwarten, ob die von DREAL verhängten Sanktionen von den Richtern als rechtmäßig erachtet werden und welche Strafen gegen die Unternehmen verhängt werden”, so der Verband abschließend.

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