Die Europäische-Komission hat gestern, am 11. Juli eine Überarbeitung der Richtlinie für Gewichte und Abmessungen für schwere Nutzfahrzeuge (96/53/EG) vorgelegt. Die Pläne sehen neue Gewichte und Längen, Erleichterungen für Lang-LKW im grenzüberschreitenden Verkehr, sowie Vorschläge für einen effizienteren Schienenverkehr vor.
Grüne LKW 44 statt 40 Tonnen
Die Europäische Komission schlägt Pläne für emissionsfreie LKW vor, die europaweit ein höchst zulässiges Maximalgewicht von 44 Tonnen haben sollen.
Im kombinierten Verkehr hingegen dürften LKW mit alternativen Antrieben sogar mit 48 Tonnen zGM unterwegs sein. Das zusätzliche Gewicht soll ein Anreiz für den Kauf grüner LKW sein.
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Erleichterungen für lange LKW im grenzüberschreitenden Verkehr
Der grenzüberschreitende Verkehr mit überlangen LKW, die schwerer sind als 40 Tonnen, soll in der EU einfacher werden.
Bislang ist der grenzüberschreitende Verkehr nur dann erlaubt, wenn das zwei Nachbarstaaten mit den gleichen Vorschriften vertraglich abstimmen und auch dann darf man mit einem überlangen Fahrzeug maximal eine EU-Binnengrenze überqueren – und genau das könnte sich nun ändern.
Die Fahrt eines 60-Tonnen-Lang-LKW von Kopenhagen über Schweden nach Finnland soll künftig möglich sein“, sagte EU-Verkehrskommissarin Adina Vălean.
Demnach sollen Lang-LKW künftig mehrere EU-Binnengrenzen überqueren dürfen, wenn diese die national geltenden Vorschriften der unterschiedlichen Länder beachten. Das bedeutet, dass ein 60-Tonner aus Schweden, der über Deutschland fahren will, sein Gewicht verringern muss, um die niedrigeren deutschen Vorschriften für das Maximalgewicht von Lang-LKW einzuhalten.
Zudem sollen die EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet werden ihre nationalen Vorschriften klar anzugeben, auf welchen Straßen die Gigaliner konkret fahren dürfen.
BGL begrüßt die Vorschläge der Komission
Der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) begrüßte die Vorschläge für die neue Richtlinie über höchstzulässige Abmessungen und Gewichte von schweren Nutzfahrzeugen.
Angesichts eines hart umkämpften Logistikmarktes sind EU-weit gleiche Rahmenbedingungen maßgeblich für einen fairen Wettbewerb“, teilte der BGL mit.
Als einen positiven Aspekt nannte der BGL beispielsweise die Anhebung der maximal zulässigen Achslast der Antriebsachse auf 12,5 Tonnen bei Null-Emissionsfahrzeugen.
Allerdings sollte diese Anhebung auf alle Antriebsarten erweitert werden, um beispielsweise bei Teilentladung der Problematik der kurzzeitigen Antriebsachslastüberschreitung gerecht zu werden“, forderte der Verband.
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